14.03.2018 - FC Augsburg

FCA-Ultrà brachte absurdes Stadtverbot zu Fall


Ein FC Augsburg-Fan, der einer Ultràgruppe angehört und wegen Beleidigung eines Polizisten mit Stadionverbot belegt wurde, sollte an Tagen, an denen die erste oder zweite Mannschaft des FCA spielt, für 14 Stunden weite Teile der Augsburger Innenstadt und des Stadionumfeldes nicht betreten dürfen.

„In Augsburg wurde vor Beginn der Saison gegen einen Fan des FCA ein drastisches Betretungsverbot und Aufenthaltsverbot durch die Stadt Augsburg verhängt, was wohl seinesgleichen sucht. Der Anhänger darf laut der Maßnahme für knapp ein halbes Jahr 6 Stunden vor und 6 Stunden nach einem Spiel des FCA und auch des FCA II nicht Gebiete betreten, die quasi den kompletten Innenstadtbereich der Stadt Augsburg betreffen und darüber hinaus Gebiete rund um das Rosenau- und das Schwabenstadion. Da der junge Mann in der Innenstadt wohnt, wäre ihm so ein Verlassen seiner Wohnung an Spieltagen der beiden Mannschaften (also quasi jedes Wochenende) für rund 14 Stunden verwehrt, da er sonst gegen das Verbot verstoßen würde und ein Zwangsgeld zu bezahlen hätte. Da keine Ausnahme- oder Härtefallregelung besteht, dürfte er nicht einmal bei dringenden, z.B. ärztlichen oder familiären Besuchen, außer Haus gehen, da sofort 150€ Bußgeld fällig sind. Kleines Beispiel: ein Heimspiel der zweiten Mannschaft gegen Unterföhring am Freitag Abend und ein Heimspiel der ersten Mannschaft gegen Wolfsburg am Samstag Nachmittag würde es unserem Mitglied unmöglich machen seine eigene Stadt zwischen Freitag Nachmittag und Samstag Nacht zu betreten. Der betroffene Fan wurde im Vorfeld wegen Beleidigung verurteilt, den Mittelfinger soll er laut Auffassung des Gerichts einem Polizeibeamten gezeigt haben. Dem hieraus resultierenden Stadionverbot folgten im Nachgang auch noch das Betretungsverbot. Die Frage ist, wie die Stadt Augsburg, neben der strafrechtlichen Würdigung, ein derart überzogenes Betretungs- und Aufenthaltsverbot begründet“, erklärt die Rot-Grün-Weiße Hilfe, die FCA-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, die Ausgangssituation.


Der FCA-Ultrà ging gerichtlich gegen das Betretungsverbot vor. Der Richter des Verwaltungsgerichts Augsburg stufte das halbjährige Stadtverbot gegen den FCA-Ultrà als „unverhältnismäßig“ und kippte es. Doch die Stadt Augsburg versuchte weiter das Stadtverbot aufrecht zu erhalten, scheiterte letztlich jedoch: „Die Stadt Augsburg derweil sah dies anders und beantragte die Zulassung der Berufung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wertete den Einspruch jedoch als keinesfalls begründet und lehnte die Zulassung der Berufung ab. Neben jeder Menge Kopfschütteln über die Praxis der Stadt Augsburg, darf diese nun auch die Gesamtkosten in vierstelliger Höhe tragen. Die RGW-Hilfe kritisiert aufs Schärfste diese Art von Verboten, die einen Menschen in seinen Grundrechten massiv beeinträchtigt. Das Verbot, in seiner Heimatstadt an festgelegten Zeiten kaum noch vor die Türe treten zu können, um eine „präventive Gefahrenabwehr“ durchzusetzen, geht deutlich über die rechtsstaatlichen Rahmen hinaus. Denn Betretungsverbote bekommen Menschen, von denen die Polizei glaubt (!), dass sie vielleicht eine Straftat begehen könnten. Dies kann aber nicht die Grundlage einer derart schwerwiegenden Grundrechtseinschränkung sein. Dieses Urteil jedenfalls sehen wir als wegweisend, da wir die Rechte eines Fans gewahrt sehen. Inwieweit diese es auch bleiben, müssen wir abwarten“, heißt es dazu von der Augsburger Fanhilfe weiter. Der Vorfall in Augsburg zeigt, wie schnell Fußballfans mit Bereichbetretungsverboten belegt und so in ihren Grundrechten massiv eingeschränkt werden. (Faszination Fankurve, 14.03.2018)

Fanfotos FC Augsburg




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