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Nach dem Benefizspiel des 1. FC Union Berlin gegen Austria Salzburg im Januar 2016 kritisierte der Verein und die Fanszene einen Polizeieinsatz vor dem Spiel (Faszination Fankurve berichtete). Nun kam in einer Hauptverhandlung raus, dass ein angeklagter Union der Polizei lediglich im Weg stand.
Dennoch sollte er einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro zahlen. „ Wir haben gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung haben sich auf meinen Einwand hin auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft der Mühe unterzogen, das von der Polizei hergestellte Video anzusehen. Auf dem Video war deutlich ersichtlich, dass mein Mandant weder versucht hat, einen Polizeibeamten zu schlagen, noch gegen irgendeine Festnahme Widerstand geleistet hat. Vielmehr war deutlich ersichtlich, dass bei dem forschen Einsatz der Polizei mein Mandant schlicht im Weg stand, heruntergerissen und anschließend festgenommen wurde. Die Aussagen des in der Hauptverhandlung gehörten Polizeibeamten konnten durch das Video widerlegt werden. Es war überhaupt nicht ersichtlich, warum mein Mandant überhaupt angeklagt wurde, zumal er eigentlich der Geschädigte war, der sich durch teilweise übermotivierte Aktionen der Einsatzkräfte bei dem Sturz das Handgelenk gebrochen hat“, erklärte Rechtsanwalt Dirk Gräning auf der Webseite der Eisernen Hilfe zum weiteren Verlauf der Verhandlung. Der Union Berlin Fan wurde letztlich auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. (Faszination Fankurve, 27.10.2016)