05.12.2019 - Borussia Mönchengladbach

Foto- & Videoaufnahme sollen Unschuld belgen


DFB und Borussia Mönchengladbach teilten heute mit, dass die 80.000 Euro Strafe der Borussia für die Pyroshow der eigenen Fans in Dortmund wegen „nachträglicher Täterermittlung“ auf 60.000 Euro reduziert wurde. Doch die Fanhilfe Mönchengladbach widerspricht.

Der zur Saison 2018/2019 eingeführte Strafenkatalog vom DFB sieht eine Reduzierung der vom DFB-Sportgericht verhängten Strafen vor, falls Teile oder alle der Verursacher eine Verbandsstrafe identifiziert werden konnten. Im aktuellen Fall wurde die Strafe nachträglich um 25 Prozent gesenkt, weil weniger als 50 Prozent der Verursacher ermittelt worden sein sollen.

Die DFB-Strafe wurde ausgesprochen, weil Borussia Mönchengladbach-Fans am 21. Dezember 2018 beim Auswärtsspiel im Dortmunder Westfalenstadion mindestens 50 Bengalische Fackeln zündeten (Faszination Fankurve berichtete) und zudem Gegenstände in den Innenraum und Böller gezündet haben sollen.


Die Fanhilfe Mönchengladbach widersprach den heutigen Darstellungen von DFB und Borussia Mönchengladbach und erklärte, dass man über Foto- und Videomaterial verfüge, welches zeigen soll, dass der betroffene Fan in Dortmund keinerlei Pyrotechnik gezündet habe: „Die Stellungnahmen sind insofern falsch, als dass kein Täter ermittelt, keine Anklage erhoben und erstrecht kein Urteil gesprochen worden ist. Es liegt lediglich ein Ermittlungsverfahren vor. Insofern beteiligen sich sowohl der DFB, als auch Borussia an dieser Stelle an einer eindeutigen Vorverurteilung eines (im Falle Borussias eigenen) Fans. Als wäre diese Vorverurteilung allein nicht schon schwerwiegend und kritikwürdig genug, liegt der Fanhilfe Mönchengladbach der Fall des vermeintlichen Täters vor. Dieser erfuhr im vergangenen Sommer von dem Ermittlungsverfahren gegen sich, meldete sich bei uns als Fanhilfe und hat in der Zwischenzeit einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt. Der Fanhilfe liegen Foto- und Videoaufnahmen vor, die belegen, dass der besagte Fan definitiv keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet hat. Bei dem Ermittlungsverfahren handelt es sich also um eine Verwechslung und falsche Beschuldigung. Dies ist bereits der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, dass Ermittlungsverfahren aus Dortmund gegen Gladbacher Fans auf Verwechslungen oder falschen Identifizierungen beruhen. So kritisierten wir erst vor einiger Zeit ein Ermittlungsverfahren aus Dortmund, in dem Fans beschuldigt worden sind, die bei dem fraglichen Auswärtsspiel gar nicht selbst vor Ort waren. Dass der DFB und Borussia sich an dieser Form der Vorverurteilung eines Fans beteiligen, verurteilen wir als Fanhilfe in aller Deutlichkeit. Eine Konsultation von uns als Fanhilfe oder des Betroffenen selbst fand nicht statt, hätte aber kurz und einfach Klarheit gebracht. Stattdessen suchen Verband und Verein auf der Grundlage einer falschen Beschuldigung die Öffentlichkeit. Wir fordern sowohl den DFB, als auch Borussia auf, die Stellungnahme zurückzuziehen, öffentlich richtigzustellen und eine Bewertung des Falls abzuwarten, bis dieser juristisch abgeschlossen ist“, kritisiert die Fanhilfe Mönchengladbach in ihrem Statement den eigenen Verein und den DFB. (Faszination Fankurve, 05.12.2019)

Fanfotos Borussia Mönchengladbach




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