03.07.2015 - BSG Chemie Leipzig

Freiheitsentzug bei Derby war rechtens


Beim Derby zwischen Chemie und Lokomotive Leipzig im Mai 2014 wurden fast 300 Chemie-Fans stundenlang von der Polizei festgehalten und alle mussten ihre Personalien abgeben und wurden fotografiert. Drei klagten dagegen und scheiterten nur vor dem Amtsgerichts.

Nach einem Gerangel mit dem Ordnungsdienst von Lok Leipzig wurden 288 Chemie Fans kontrolliert. Bei der Kontrolle ging die Polizei u.a. gegen Vermummung vor, die Teil der Fanaktion der Ultras von Chemie Leipzig war. (Faszination Fankurve, 03.07.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig:

Der Freiheitsentzug von fast dreihundert Chemie-Fans beim Derby im Bruno-Plache Stadion am 14. Mai 2014 war – wer hätte es anders erwartet – rechtens. Das findet zumindest die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Drei Fans hatten juristisch feststellen lassen, ob das stundenlange Festhalten der nahezu kompletten Fanszene von Chemie Leipzig nach dem Auswärtsspiel gegen Lok II verhältnismäßig war, vielleicht sogar einen Straftatbestand erfüllte.

Ihr erinnert Euch, nachdem es zum Ende des Spiels zwischen Security und ein paar BSG-Anhängern zu einem Gerangel gekommen war, nahm die Polizei dieses und die Präsentation von einigen »Materialien« des Gegners zum Anlass von insgesamt 288 Chemie-Fans die Personalien aufzunehmen sowie Lichtbilder zu machen. Eine klassische erkennungsdienstliche Behandlung also. Laut Staatsanwaltschaft lag außerdem der Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor. Durch »zielgerichtete Irreführung, Täuschung und Tarnung« sowie »des Mittels der Camouflage«, gemeint ist das Schweinsmasken-Poncho-Intro, sollten Identifizierungen unmöglich gemacht werden.

Neben der Freiheitsberaubung beschwerten sich die Fans u.a. auch darüber, dass Toilettengänge untersagt wurden, Beleidigungen von BeamtInnen stattfanden und dass die Maßnahme vollkommen unverhältnismäßig war.

Aus einer kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel geht außerdem hervor, dass von den insgesamt 31 Verfahren gegen alle 288 Personen fast alle, bis auf vier, eingestellt wurden. Eine »tatsächliche Vermummung« konnte den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, außerdem sei »das bloße Mitführen von Vermummungsgegenständen nicht strafbarkeitsbegründend«. Absurd, dass trotzdem an der Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung eines ganzen Fanblocks festgehalten wird. Insbesondere dann, wenn man jeden Quadratzentimeter des Blocks mit mehreren stationären und mobilen Kameras abfilmt.

Sei es drum. Die Antwort des Amtsgerichts reicht den Betroffenen nicht. Zusammen mit unseren AnwältInnen werden weitere Schritte geprüft. Ihr alle seid angehalten, die Löschung eurer Datensätze bei der PD Leipzig, PF 10 06 61, 04006 Leipzig zu fordern. Einen Musterbrief zur Löschung der Datensätze findet ihr hier als PDF – einfach ausfüllen und als Einschreiben wegschicken, fertig:

Fanfotos BSG Chemie Leipzig




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