12.01.2019 - FC Bamberg

Gefälschter Polizeibericht: Fan bekam Geld von Bayern


Wir berichteten bereits mehrfach von einem Vorfall, bei dem ein FC Bamberg-Fans von der Polizei geschlagen und der dazugehörige Einsatzbericht gefälscht wurde. Nur durch ein Video stellte sich heraus, dass der Bamberg-Fan nicht mit einer abgebrochen Flasche auf den Polizisten los ging.

Nachdem der Polizist wegen des Vorfalls verurteilt wurde, forderte der betroffene Fan Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und am Ende erhielt der Fan eine vierstellige Summe. Offen ist bis heute, ob der Polizist weiterhin im Amt ist.

Die Rot-Schwarze Hilfe hat aktuell nochmal ausführlich auf den Fall zurückgeblickt und die restlichen Auseinandersetzungen über die verschiedenen Instanzen zusammengefasst. (Faszination Fankurve, 12.01.2019)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe zum Thema:

Landgericht Ingolstadt: „Polizeibeamte dürfen nachtreten“ - Im Schadensersatzprozess um gefälschten Polizeibericht sollte strafbares Polizeihandeln gerechtfertigt werden

Nach der Falschbeschuldigung eines RSH-Mitglieds durch einen bayerischen Polizeibeamten im Jahre 2013 folgte im Streit um Schadensersatz eine skandalöse Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt.

Ein Ingolstädter Beamter hatte nach einer Partie der Eintracht Bamberg gegen den FC Ingolstadt II behauptet, ein RSH-Mitglied habe auf der Treppe des Hauptbahnhofs eine Bierflasche zerschlagen, und sei sodann mit dieser auf ihn zugestürmt. Zuvor habe er dem Beamten einen starken Tritt mit dem Fuß in den Rücken verpasst, weshalb er – vom Arzt dokumentierte – Verletzungen erlitten habe. Durch das Zerschlagen der Flasche sei der Beamte durch einen Splitter unterhalb des Auges im Gesicht verletzt worden.

Es folgte ein massiver Schlagstockeinsatz gegen den jungen Bamberger Fan. Selbst als dieser bereits am Boden lag und von drei Beamten fixiert wurde, setzte der angeblich verletzte Polizist noch mindestens einen wuchtigen Schlag mit dem Einsatzstock in die Rippen des später noch Festgenommenen.

Die Folge: ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen den Bamberger. Nur der glückliche Umstand, dass ein anderer Fan das Geschehen auf Video aufnahm, konnte ihn retten. Das Video war eindeutig: Der Beamte hatte bei seinem späteren Bericht über die Geschehnisse gelogen. Weder hatte der Bamberger eine Bierflasche zerschlagen, noch stürmte er mit einer abgebrochenen Flasche auf den Beamten los. Außerdem versetzte er ihm keinen festen Tritt in den Rücken. Lediglich ein Schubsen mit der Hand in den Rücken des Beamten war auf dem Video zu sehen.

Eine weitere Polizeibeamtin gab einen schriftlichen Bericht ab. Dort behauptete sie gesehen zu haben, wie der Bamberger ihren Kollegen mit dem Fuß in den Rücken getreten habe. Auch dieser Bericht war frei erfunden, denn so einen Tritt gab es nicht. Wegen versuchter Strafverteilung zu Gunsten ihres Kollegen wurde die Beamtin zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Strafbefehl akzeptierte sie.

Der angeblich verletzte Beamte wurde angeklagt. Der Direktor des Amtsgerichts Ingolstadt fand für den gefälschten Einsatzbericht des Beamten und den Schlagstockeinsatz deutliche Worte: „Wenn einer am Boden liegt, ist Ruhe, das ist ja wohl der Grundsatz, den alle Beamten verinnerlicht haben sollten. Was jedoch viel schlimmer wiegt, ist, dass die Berichte der Beamten stimmen müssen, denn die Gerichte vertrauen den Polizisten fast blind. Hätte man hier kein Video, da hätten 20 Fans aussagen können, was sie wollen. Am Ende hätte man dem einen Beamten geglaubt.“ 16 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung lautete das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger. Das Urteil hätte die Entfernung des Beamten aus dem Dienst bedeutet.

Doch das Landgericht Ingolstadt ermittelte im Berufungsverfahren intensiv Aspekte, die für den Beamten sprachen. Das Schubsen des Bambergers sei heftig gewesen, die ersten Schlagstockeinsätze und die Festnahme deshalb gerechtfertigt. Doch den gefälschten Bericht und den ungerechtfertigten Stich in die Rippen konnte auch das Landgericht nicht wegdiskutieren. Ein mildes Urteil bewahrte den Beamten vor dem sicheren Dienstverlust: 9 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Verfolgung Unschuldiger – ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr – sei nur in einem minder schweren Fall erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft legte zwar zunächst noch Revision gegen das Urteil ein und wollte eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr erreichen: Es sei reiner Zufall und nicht Verdienst des Beamten gewesen, dass die Wahrheit durch das Video herausgekommen sei. Nach Intervention der Generalstaatsanwaltschaft München wurde die Revision jedoch zurückgezogen und das milde Urteil rechtskräftig.

Nun forderte der Bamberger Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern für das Handeln des Beamten. Wegen der Verletzungen durch den Schlagstockeinsatz und die Rufschädigung aufgrund des gefälschten Berichts. Die Polizei hatte eine Pressemitteilung direkt nach dem Spieltag herausgegeben und in Bamberg schlug der Fall des vermeintlichen Flaschenangriffs hohe Wellen. Auch hagelte es ein Stadionverbot und einen Eintrag in die Datei Gewalttäter Sport. Der Freistaat zahlte freilich nichts.

Was dann beim Zivilprozess beim Landgericht Ingolstadt geschah, war kaum zu fassen. Das Gericht lehnte die Schadenersatzklage vollständig ab. Für den gefälschten Einsatzbericht gäbe es kein Schmerzensgeld, schließlich habe der Bamberger sich nicht in psychologische Behandlung begeben. Die Polizeimaßnahme sei Folge des gewalttätigen Verhaltens des Bambergers gewesen.

Geradezu unglaublich war allerdings, wie das Landgericht den Schlagstockeinsatz rechtfertigte. Das Zivilgericht interessierte offenbar nicht, dass der Beamte deshalb strafrechtlich verurteilt worden war. Gerade weil der letzte Stich erfolgte, als der Bamberger bereits fixiert am Boden lag.

Auch dieser Stich sei durch den Bamberger selbst verschuldet worden, nämlich durch den Schlag in den Rücken des Beamten. Wenn ein Polizeibeamter sich gegen einen solchen Angriff wehre und den „Delinquenten“ festnehmen wolle, ließe sich die Gesamtsituation nicht in „einzelnen Gefechtshandlungen zerlegen“. Außerdem sei die „emotionale Erregung des Polizeibeamten in die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlungen“ mit einzustellen und der Stockstich nicht bereits als zu weitgehend, „sondern als gewisses ‚Nachtreten‘“ in der Gesamtsituation zur Überwältigung des Klägers zu bewerten.

Der zuständige RSH-Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein und erwiderte: „Die Auffassung des Landgerichts begegnet größten Bedenken. Soll hieraus etwa geschlussfolgert werden, dass das Notwehrrecht über den Bereich der Gebotenheit hinausgehend noch ein Züchtigungsrecht beinhaltet? Dies kann nicht ernsthaft vertreten werden und gilt fraglos nicht nur für den Nichtbeamten nicht, sondern nie.“

Das Oberlandesgericht war von den Ausführungen aus Ingolstadt offenbar ebenso wenig überzeugt. Wenige Tage vor der Berufungsverhandlung schlug es einen vierstelligen Schmerzensgeldbetrag als Vergleich vor. Mit diesem endete das Verfahren schließlich mit Zustimmung. Zahlen muss dieses der Freistaat. Ob er es von seinem Beamten zurückfordert, kann nur spekuliert werden. Ebenso wie über die Frage, ob er im Dienst verlieben ist.






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