03.08.2017 - FC Bayern München

Gericht erlaubt FC Bayern Vorgehen gegen Schwarzmarkt


Das Landgericht München gab dem FC Bayern München Recht und wies die Klage eines Tickethändlers ab, der vor Gericht zog, weil der deutsche Rekordmeister seine Eintrittskarte sperrte, weil diese zu überhöhten Preisen weiterverkauft wurde. Das Gericht erklärte dieses Verhalten des Vereins für rechtens.

Der Tickethändler, der diese Tätigkeit laut Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) hauptberuflich ausübt, könnte nicht erwirken, dass der FC Bayern seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern muss. Laut Ansicht des Gerichts verstößt der FC Bayern mit seiner Praxis gegen keinerlei rechtliche Vorschriften. Der Rekordmeister kann die Gerichtsentscheidung als Erfolg im Kampf gegen den Schwarzmarkt verbuchen.

Laut den AGB des FC Bayern München dürfen Tickets für Heimspiele nur zu privaten Zwecken weiterverkauft werden. Der FC Bayern bietet Fans, die ihr Ticket loswerden wollen, zudem ein eigenes Zweitmarkt-Portal an, bei dem Eintrittskarten jedoch nicht zu überteuerten Preisen weitergegeben werden können. Der Tickethändler kündigte gegenüber dem BR an, gegen das Urteil in Revision zu gehen und notfalls durch alle Instanzen zu ziehen. (Faszination Fankurve, 03.08.2017)

Fanfotos FC Bayern München




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