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In der vergangenen Woche sollte bei einem Eintracht Braunschweig-Fan eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden, weil dieser durch das Tragen eines T-Shirts mit einer „ACAB“-Aufschrift (Abkürzung für „All Cops Are Bastards“) eine Beleidigung geäußert haben soll.
„Ende letzter Woche klingelte schon gegen 7 Uhr das Notfallhandy und leider ist dies meist kein gutes Zeichen. Ein Mitglied berichtete uns, dass bei ihm gerade eine Hausdurchsuchung, wegen einer angeblichen Beleidigung durch ein ACAB-Poloshirt, durchgeführt wird. Durch die Herausgabe des Shirts konnte wenigstens noch das durchwühlen der Wohnung verhindert und somit die Privatsphäre etwas geschützt werden. Auch wenn rein rechtlich die Möglichkeit besteht eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Beleidigung durchzuführen, halten wir als Blau-Gelbe Hilfe dieses Vorgehen in keinem Fall für verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass ein ACAB-Shirt nur in bestimmten Fällen als beleidigend gewertet werden kann. Das bloße Tragen eines solchen Shirts ist hingegen durch die freie Meinungsäußerung gedeckt. Nur im Falle ausreichender Konkretisierung (z.B. provokantes Zeigen) einer bestimmten Beamtengruppe entgegen, kommt eine Strafbarkeit in Betracht. Wir werden also ganz genau hinschauen, sollte die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben“, kritisierte die Blau-Gelbe Hilfe das Vorgehen der Behörden.
Bereits 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) in Deutschland nicht ohne weiteres strafbar ist und von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 10.12.2019)