27.06.2017 - Eintracht Braunschweig

Kommunikationslücke bei ermittelnden Behörden?


Die Blau-Gelben Hilfe hat erneut eine Stellungnahme zum umstrittenen Polizeieinsatz beim Relegationshinspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und Eintracht Braunschweig veröffentlicht, bei dem einem Eintracht-Fan das Sprunggelenk gebrochen worden sein soll.

Die Fanhilfe aus Braunschweig widerspricht Aussagen der Polizei Wolgsburg, die in der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht wurden und geht von einer Kommunikationslücke bei den ermittelnden Behörden aus. (Faszination Fankurve, 27.06.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Blau-Gelben Hilfe:

Vorgehen der Einsatzkräfte beim Hinspiel der Relegation in Wolfsburg – Stellungnahme
Am 21. Juni 2017 veröffentlichte die Braunschweiger Zeitung den Artikel „Relegationsspiel in Wolfsburg - Ermittlungen zu 39 Straftaten". Der Polizeisprecher Sven-Marco Claus äußert sich auch über den Fall, in dem einem Fan das Sprunggelenk gebrochen worden war: „In unserem gesamten Einsatzgeschehen gibt es keinen solchen Fall." Des Weiteren heißt es im Artikel „Auch von einer Anzeige, die der Fan nach eigener Aussage gegen Unbekannt gestellt habe, weiß die Polizei Wolfsburg nichts – auch nicht von einem etwaigen Strafverfahren aufgrund solcher Verletzung."

Die Darstellung im Artikel ist fehlerhaft. Möglicherweise gibt es auf Seiten der ermittelnden Behörden eine Kommunikationslücke. Der BGH ist aus zuverlässiger Quelle bekannt, dass die Anzeige des betroffenen Eintrachtfans zum 10. Juni 2017 bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig eingegangen sein müsste.

Hinweis:

Am 29. Mai 2017 hatte die Blau-Gelbe Hilfe (BGH) auf ihrer Homepage unter der Überschrift „Gewaltbereite Einsatzkräfte beim Auswärtsspiel in Wolfsburg [...]" betroffene Fans und Zeugen aufgerufen, sich bei uns zu melden. Unsere Absicht war, uns 1. ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu verschaffen und 2. zu prüfen, inwieweit die geschädigten Fans bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegebenenfalls ihre Rechte wahren könnten. Am 12. Juni 2017 veröffentlichte die BGH in einer Pressemitteilung die geschilderten Sachverhalte, nachdem sie zur Auffassung gelangt war, dass die zur Verfügung stehenden Informationen belastbar sind.

Fanfotos Eintracht Braunschweig




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