31.10.2019 - Fortuna Düsseldorf

Kritik an Öffentlichkeitsfahndung nach Fortuna-Fans


Am 11. Mai 2019 kam es am Duisburger Hauptbahnhof zu Auseinandersetzungen zwischen Fortuna Düsseldorf-Fans und Anhängern von Borussia Dortmund. Beide Fanlager trafen auf der Rückreise von ihrem Spiel im Dortmunder Westfalenstadion zufällig aufeinander.


Am gestrigen Nachmittag startet eine Öffentlichkeitsfahndung nach fünf Personen, die an den Vorfällen beteiligt gewesen sein sollen. Die Fanhilfe Fortuna kritisiert, dass nun öffentlich nach fünf Fans gefahndet wird und erklärt dazu: „Im Zusammenhang mit Vorfällen am Duisburger Hauptbahnhof nach dem Auswärtsspiel von Fortuna Düsseldorf bei Borussia Dortmund am 11. Mai, wurde am Donnerstagnachmittag eine Öffentlichkeitsfahndung gegen fünf Fans angeordnet. Die Fanhilfe Fortuna kritisiert ausdrücklich diese Maßnahme. Das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung unterliegt hohen Schranken, aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Gesuchten. Üblicherweise wird nur dann die Foto-Fahndung eingesetzt, wenn ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit vorherrscht oder ein dringender Tatverdacht (bei schweren oder schwersten Straftaten) vorliegt. Es ist zumindest zweifelhaft, ob dies im besagten Fall zutrifft. Darüber hinaus wird bei der Fahndung nicht die zwingende Unterscheidung zwischen Beschuldigten und Zeugen aufgeführt, die in Anbetracht des Tatvorwurfs angezeigt wäre (§132 StPO, Abs. 2). Insbesondere beim Fußball fungiert die Maßnahme aber als Druckmittel, das mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Leben der Gesuchten verbunden ist. Die Unschuldsvermutung wird dabei der Vorverurteilung durch einen öffentlichen Pranger geopfert. Leider wissen wir aus der Vergangenheit in Düsseldorf und darüber hinaus, dass häufig Personen von der Maßnahme betroffen sind, die sich im Nachgang als unschuldig herausstellen. Für die Betroffen bleibt allerdings die öffentliche Stigmatisierung bestehen. Unsere Kritik gilt nicht der Aufklärung von Straftaten, doch wir beobachten mit Besorgnis, dass vermehrt auf das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung gesetzt wird. Dabei werden insbesondere im Fußball-Umfeld immense Ressourcen für die Beobachtung von Fußballfans durch 'szenekundige Beamte' investiert. Wir raten allen Betroffenen sofort anwaltliche Unterstützung aufzusuchen!“

Öffentlichkeitsfahndungen sind in Deutschland nur „bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung“ zulässig. Welche Delikte hierunter fallen ist jedoch nicht exakt geklärt. Faszination Fankurve veröffentlicht Bilder von Öffentlichkeitsfahndungen grundsätzlich nicht. An mehreren Fällen aus der Vergangenheit, auch mit Fußballbezug, bei denen zu Unrecht nach Personen öffentlich gefahndet wurde, kann man sehen, wie zweifelhaft diese Methode sein kann. Die Auswirkungen auf das Leben eines jungen Menschen, dessen Bild fälschlicherweise veröffentlicht wurde, kann man wohl nur erahnen. Probleme beim Arbeitgeber oder im privaten Umfeld können folgen. (Faszination Fankurve, 31.10.2019)

Fanfotos Fortuna Düsseldorf




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