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Der Prozess wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung gegen den ehemalige Vorsänger der Nordkurve Mönchengladbach beginnt nach Informationen der Rheinischen Post am 18. Oktober 2016 vor dem Landgericht Mönchengladbach. Für den Fall hat das Gericht sechs Verhandlungstage anberaumt.
Dem ehemaligen Vorsänger wird vorgeworfen, im Dezember 2015 vor dem Borussia Mönchengladbach Heimspiel gegen Darmstadt einem anderen Gladbach-Fan gegen den Kopf getreten zu haben. Der andere Fan soll damals Hirnblutungen und eine zerbrochene Zahnproteste davon getragen haben, die in die Luftröhre rutschte (Faszination Fankurve berichtete). Im Februar 2016 erfolgte die Anklageerhebung gegen den Mönchengladbacher Ultrà. Ein nach dem Vorfall ausgesprochener Haftbefehl wurde schnell wieder unter Erteilung von Auflagen ausgesetzt. Da der Geschädigte sich nicht an den Tathergang erinnern kann, wird es vor Gericht wohl auf die Zeugenaussagen ankommen, von denen manche bereits korrigiert worden sein sollen. (Faszination Fankurve, 02.08.2016)