10.08.2017 - FC St. Gallen

Pyrowerfer zu Gefängnisstrafe verurteilt


Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona hat gestern einen Fan des FC St. Gallen zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten sowie weiteren 18 Monaten auf Bewährung verteilt. Dem Fan wurde vorgeworfen, beim Auswärtsspiel in Luzern im Februar 2016 vier pyrotechnische Gegenstände geworfen zu haben.

Der heute 24 Jahre alte FC St. Gallen Fan musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz vor Gericht verantworten. Er soll beim Spiel in Luzern zwei Rauchtöpfe und zwei Böller geworfen haben. Durch einen der Böller soll ein Zuschauer im Sitzplatzbereich neben dem Gästeblock einen Hörsturz erlitten haben.

Die Bundesanwaltschaft der Schweiz, die erstmals wegen Vorfällen im Stadion Anklage erhob, hatte zuvor sogar eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Neben der Gefängnis- und der Bewährungsstrafe muss der FC St. Gallen Fan, bei dem bei Wohnungsdurchsuchung später etwa 100 Kilogramm Pyrotechnik gefunden worden sein sollen, laut des gestrigen Urteils den Sachschaden von 700 Franken am Spielfeld, eine Strafe von 9.700 Franken, die Gerichtskosten in Höhe von15.000 Franken sowie Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Franken zahlen. In Summe kostet den FC St. Gallen Fan der Vorfall somit 37.400 Franken (fast 33.000 Euro), falls das gestrige Urteil rechtskräftig wird.

Die Anwältin des FC St. Gallen Fans kritisiert die Gerichtsentscheidung, die den Stammtisch zufrieden stellen würde und kündigte im Schweizer Fernsehen an, das schriftliche Urteil abzuwarten, um möglicherweise vor das Bundesgericht zu ziehen. Aktuell ist das Urteil somit nicht rechtskräftig. (Faszination Fankurve, 10.08.2017)

Fanfotos FC St. Gallen




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