27.02.2019 - Eintracht Braunschweig

„Realitätsferne Begründung für so einschneidenden Eingriff“


Fans von Eintracht Braunschweig wurden für die Auswärtsspiele in Lotte und in Osnabrück mit Betretungsverboten belegt. Die Blau-Gelbe Hilfe machte nun öffentlich, wie diese sogenannten Stadtverbote von der Polizei gerechtfertigt wurden.

Die Fanhilfe aus Braunschweig bezeichnet die Begründungen, die absurd. Die Argumentation der Polizei beruht auf der Rivalität zwischen Braunschweiger und Osnabrücker Fans und wird von der aktuellen sportlichen Situation untermauert. „Aus unserer Sicht ist es unbegreiflich, wie mit diesen realitätsfernen Begründungen ein so einschneidender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Fußball-Fans gerechtfertigt werden soll“, teilte die Blau-Gelbe Hilfe dazu mit. (Faszination Fankurve, 27.02.2019)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Blau-Gelben Hilfe zum Thema:

Betretungsverbote für Braunschweiger Fans in Lotte und Osnabrück

Die Auswärtspartien der Braunschweiger Eintracht gegen die Sportfreunde Lotte (7. April) und den VfL Osnabrück (24. März) werden von der Polizei im Vorfeld genutzt, um einen Teil der Braunschweiger Fans zu kriminalisieren und in Ihren Grundrechten einzuschränken. Die Betroffenen haben nur bis zum Freitag dieser Woche (1. März) Zeit, angemessen auf die Anhörungen zu reagieren.

„Beim Heimspiel gegen Unterhaching sprachen uns Fans an, die eine Anhörungen für Betretungsverbote gegen Lotte und Osnabrück erhalten haben“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende des Blau-Gelbe Hilfe e.V. (BGH). „Die betroffenen Fans können sich gern umgehend an uns wenden, gemeinsam erörtern wir dann die rechtlichen Möglichkeiten mit unseren Anwälten.“ Betretungsverbote sind einschneidende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Einige Anhörungen hierfür liegen der BGH vor. „Aus unserer Sicht grenzen die allgemeinen Begründungen an Absurdität“, verurteilt Jendrik Pufahl die Argumentationsweise der Ordnungshüter und empfiehlt den betroffenen Fans sich unverzüglich an die BGH zu wenden.

Die Betretungsverbote in Lotte werden mit dem Anreiseweg zu der Partie über Osnabrück begründet. Weil auf Grund der aktuellen Tabellensituation „und gleichzeitiger Rivalität“ eine, besondere „Brisanz“ zwischen den Fans der Braunschweiger Eintracht und des VfL Osnabrück bestehen soll. Es sei „daher aus den Erfahrungen mit den Ultraszenen zu erwarten, dass bereits anlässlich des Spiels in Lotte ein Konkurrenzverhältnis […] aufgebaut werden soll“.

In den Begründungen für die Betretungsverbote in Osnabrück führt die Polizei aus, dass gewaltbereite Anhänger des VfL Osnabrück „Provokation, Beleidigung, Gewalt und Verstöße gegen sprengstoffrechtliche Vorschriften als legitimes Mittel“ des „Konkurrenzkampfes ansehen“. Sie würden „markante Streckenabschnitte der Laufwege aufsuchen und gezielt die gegnerischen Anhänger provozieren“. Außerdem würde eine größere Anzahl an gewaltbereiten Fans des BTSV nach Osnabrück reisen. Polizeiliche Erfahrungen mit der Szene in Osnabrück sollen also dem Anschein nach für Betretungsverbote gegen Eintracht-Fans herhalten.

„Mit hypothetischen Gefahrenlagen werden die Betretungsverbote, welche die Betroffenen stark in Ihren Persönlichkeitsrechten einschränken, begründet.“ bewertet Jendrik Pufahl die Vorgehensweise der Polizei.

Fanfotos Eintracht Braunschweig




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