17.03.2016 - BSG Chemie Leipzig

Schlauchschal ist kein Vermummungsgegenstand


Polizisten einer Beweis- und Festnahmeeinheit kontrollierten Ende Mai 2015 einen Fan der BSG Chemie Leipzig beim Auswärtsspiel in Zwickau, weil dieser einen sogenannten Schlauchschal trug. Die Polizisten sahen darin einen Vermummungsgegenstand und stellten dem Fan einen Bußgeldbescheid zu.


Der Chemie-Fan sollte wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eine dreistellige Summe bezahlen, weshalb er das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig einschaltete. Mit Hilfe einer Anwältin wurde das Verfahren am Zwickauer Landgericht eingestellt und der Chemie-Fan muss keine Strafe zahlen.

„Nach wie vor versucht die Polizei in Sachsen sehr oft Fanutensilien wie Schals oder Tücher als Vermummungsgegenstände zu klassifizieren. Im Zuge dessen werden willkürlich Bußgeldbescheide, manchmal auch Strafbefehle an die betroffenen Personen verschickt. Auch wenn die Rechtssprechung in solchen Fällen nicht immer eindeutig ist, macht es immer Sinn, sich juristisch beraten zu lassen und in Widerspruch zu gehen“, heißt es dazu vom Rechtshilfekollektiv. (Faszination Fankurve, 17.03.2016)

Verfahren gegen Chemie-Fan eingestellt Vor dem denkwürdigen Last-Minute Sieg in Zwickau im vergangen Jahr wurde das...

Posted by Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig on Mittwoch, 16. März 2016

Fanfotos BSG Chemie Leipzig




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