08.04.2017 - Borussia Mönchengladbach

So unsauber arbeitet Polizei Köln bei Betretungsverboten


Vor dem heutigen rheinischen Derby von Borussia Mönchengladbach beim 1. FC Köln kritisiert die Fan-Hilfe Mönchengladbach sogenannte Bereichbetretungsverbote mit denen die Polizei Fans der Fohlenelf vom Besuch des Derbys abhält. Dabei scheint die Polizei Köln einen Fan von Mönchengladbach und Köln zu verwechseln.

„Mehrere dutzend Fans von Borussia Mönchengladbach sind beim morgigen Derby von sogenannten Betretungs- und Aufenthaltsverboten (gemäß § 34 (2) PolG NRW) betroffen. Eine solche Maßnahme stellt einen schweren Eingriff in die Reisefreiheit der Betroffenen dar. Wir hatten uns bereits Ende vergangenen Jahres zu Betretungsverboten in Köln geäußert, nachdem ein Mitglied der Fan-Hilfe erfolgreich gegen sein Betretungsverbot geklagt und das Verwaltungsgericht Köln die Rechtswidrigkeit der Maßnahme bestätigt hatte. Darüber hinaus haben wir auch in anderen Zusammenhängen die Aussprache solcher Verbote nach dem „Gießkannenprinzip“ kritisiert, da die Begründungen oftmals nicht den Eindruck erwecken, dass hier eine genaue Anschauung der Person vorgelegen und man nach rechtsstaatlichen Kriterien abgewogen hat. Bei den besagten Verboten für das anstehende Derby ist uns in diesem Zusammenhang besonders das Schreiben gegen den Borussia-Fan Kalle (*Name geändert) ins Auge gefallen. Es bestätigt unsere Sicht, dass die Verbote mindestens zum Teil aufgrund von fragwürdigen Begründungen ausgesprochen werden. Außerdem finden sich in dem Schreiben mehrere Stellen, die wenigstens auf ein unsauberes Arbeiten des Polizeipräsidiums Köln schließen lassen“, heißt es in der Stellungnahme der Fan-Hilfe Mönchengladbach.


In dem Schreiben der Polizei Köln an den Fan von Borussia Mönchengladbach wird das Betretungsverbot für das heutige Derby in Köln u.a. mit einer Busanreise des Mönchengladbacher Fans zum Champions League Qualifikationsspiel in Bern begründet, wo Busse der Mönchengladbacher Fans an der Grenze kontrolliert wurden, aber keinerlei verbotene Gegenstände gefunden wurden und es zu keinerlei Straftaten kam. In der Begründung für das heutige Betretungsverbot wird der Fall dennoch ran gezogen.

Im klaren Widerspruch dazu steht die Auflistung weiterer Vorfälle, in denen der Mönchengladbach Fan, dem eben noch die Anreise mit einem Mönchengladbacher Ultrà-Bus vorgeworfen wurde, plötzlich der Kölner Fanszene zugeordnet wird: „Weiterhin sind Sie den szenekundigen Beamten (SKB) des Polizeipräsidiums Köln als langjähriger Angehöriger der Kölner Störerszene und als Gewalt suchend bekannt“, soll es in dem Schreiben der Polizei Köln an den Borussia Mönchengladbach Fan heißen.

Weiter wird eine Auseinandersetzung beim Derby im Jahr 2014 erwähnt, bei der der Fan ebenfalls auf Seiten der Kölner Fans teilgenommen haben soll. Die Fan-Hilfe Mönchengladbach widerspricht und erklärt, dass der Mönchengladbacher Fan an besagter Auseinandersetzung überhaupt nicht beteiligt war. Laut Polizeiangaben soll der Mönchengladbach-Fan zudem seit 2007 in der Kölner Fanszene aktiv sein. Der 1997 geborene Borussia-Fan war damals zehn Jahre alt.

„Wie in der Vergangenheit rufen wir daher die zuständigen Polizeipräsidien dazu auf, ihre Praxis zu überdenken und mehr Sorgsamkeit bei der Vergabe walten zu lassen. Alle Fans, die in Zukunft von Betretungsverboten betroffen sind, rufen wir dazu auf sich bei uns zu melden – wir helfen Euch!“, erklärt die Fan-Hilfe weiter. (Faszination Fankurve, 08.04.2017)

Fanfotos Borussia Mönchengladbach




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