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Mitte Juli erhielt Dr. h.c. Sengele Post. Es handelte sich um einen offenen Brief, also um einen, an dem die Öffentlichkeit teilhaben soll. Kein Wunder, denn die Öffentlichkeit fieberte, abgesehen von wenigen Ausnahmen, mit der deutschen Nationalelf, und sie war bestürzt bis verzweifelt, als der oberste Stratege mit der Fachrichtung „defensives Mittelfeld“ nach einem Faustschlag gegen den Argentinier Julio Cruz zum Halbfinale auf das Sünderbänklein verbannt wurde.
Sengele als Sicherheitsbeauftragter des DFB dürfte nicht daran gedacht haben, Torsten Frings mit dem in vergleichbaren Fällen von Stadiongewalt üblichen Instrumentarium zu konfrontieren. Daran erinnerte ihn allerdings die Münchener Ultragruppe Schickeria, der Absender des offenen Briefes.
Die Argumentationskette: Es liege in Sengeles Verantwortungsbereich, die Sicherheit bei den Spielen zu gewährleisten und zukünftige Ausschreitungen zu verhindern. Hierfür stehen ihm die „Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten“ zur Verfügung. Nach diesen solle ein Stadionverbot bereits dann erfolgen, wenn ein ausreichender Verdacht bestehe, dass ein Delikt nach §3 – eine Straftat unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben – vorliege. Ebene jene sah die FIFA-Disziplinarkommission als erwiesen an, weshalb die Schickeria fordert, „gegen Torsten Frings ein bundesweites Stadionverbot auszusprechen, um ihn präventiv davon abzuhalten, sich weiter ‚unfriedlich‘ zu verhalten und damit den ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gefährden.“
Was sich wie Spaß liest, schließt mit mahnenden, fast sarkastischen Worten: „Zum Fußball gehören Emotionen dazu, der Fußball lebt von diesen. Wenn diese einmal aus dem Ruder laufen, muss nicht gleich die Höchststrafe folgen, wenn niemand ernsthaft zu Schaden kommt. Genauso, wie ein Stadionverbot für Torsten Frings unangemessen wäre, ist die derzeitige Vergabepraxis von Stadionverboten unangemessen.“ (Faszination Fankurve, 01.08.2006)