18.04.2008 - FC Carl Zeiss Jena

Strafanzeige gegen Münchner Polizei


Aufgrund des Polizeieinsatzes vor dem Zweitligaspiel zwischen dem TSV 1860 München und Carl Zeiss Jena am 30. März dieses Jahres hat das Fan-Projekt des Zweitligisten aus Thüringen nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Einsatzleiter eingelegt.

Über einen Jenaer Rechtsanwalt erstatteten zudem sechs betroffene Fans Anzeige gegen die Münchner Polizei. Das Fan-Projekt Jena nahm in einer Pressemitteilung Stellung zu den Geschehnissen im Vorfeld der Bundesligabegegnung in München und erhebt Vorwürfe gegen die Einsatzmethoden der Ordnungshüter.

Beklagt werden vor allem die aus Fansicht überzogenen polizeilichen Maßnahmen, die zwei der circa 15 Fan-Busse aus Jena betrafen. So wurde bei den Kontrollen am Bus der Fangruppe „Horda Azzuro“ mehreren, insbesondere auch weiblichen Personen, die nach der mehrstündigen Busfahrt dringend eine Toilette aufsuchen mussten, der Gang durch die Polizeibeamten verweigert, obwohl sowohl Betroffene als auch sonstige Businsassen sowie Mitarbeiter des Fan-Projektes die Beamten mehrmals entsprechend darauf hinwiesen. Die Bitte der Fans, die Personen bei der Kontrolle entsprechend früher zu berücksichtigen, um den Gang zur Toilette zu ermöglichen, wurde laut Fan-Projekt seitens der Polizei abgelehnt.

Nach Auffassung des Projekts stellt die Verweigerung der dringenden Notdurft eine Nötigung dar, da eine „Karenzzeit“ von bis zu 20 Minuten Wartefrist überschritten wurde. Teilweise bis zu 45 Minuten hätten die Polizeibeamten mehrere Personen vom notwendigen Gang zur Toilette abgehalten, teilt das Fan-Projekt mit. Darüber hinaus berichten Zeugen, dass die Polizisten eine weibliche Person, die erhebliche körperliche Probleme bis hin zu Krämpfen bekam, auslachten. In diesem Zusammenhang soll nun geprüft werden, inwieweit das Verlachen der Betroffenen als Missachtung der Person und somit als Beleidigung angesehen werden kann.

Bezüglich des ebenfalls kontrollierten Fanbusses mit Fans aus Saalfeld und Neustadt wird von Gästeseite kritisiert, dass, nachdem die Insassen den Bus verlassen hatten, die dort zurückgelassenen Gepäckstücke durch Polizeibeamte durchsucht wurden, ohne dass die Inhaber oder andere Zeugen anwesend waren. Hier wird nun von Anwälten der FCC-Fans geprüft, ob ein Verstoß gegen Art. 22 Abs. 2 des bayrischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorliegt. Falls sich ein Verstoß bewahrheiten würde, träte hinsichtlich der gefundenen „Beweismittel“ ein Beweisverwertungsverbot ein.

Im Zusammenhang mit einer weiteren Maßnahme zur Personalienfeststellung musste schließlich auch der Leiter des Fan-Projektes Jena seine Personalien aufnehmen lassen, obwohl dieser darauf hinwies, als Mitarbeiter eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe ebenfalls mit einem öffentlichen Auftrag vor Ort zu sein, und sich mittels des vom Jugendamt der Stadt Jena beglaubigten Arbeitsausweises und des Liga-Ausweises der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) als Fanbetreuer ausweisen konnte. Der abschließende Hinweis der Beamten, man gehe davon aus, dass dieser im weiteren Verlauf „brav sei“ und sich „benehmen würde“, entbehre nicht einer gewissen Komik, stellt das Fan-Projekt Jena fest. (Faszination Fankurve, 18.04.08)

Fanfotos FC Carl Zeiss Jena




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