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Am heutigen Freitag wurde das Strafmaß für Fortuna Düsseldorf vor dem DFB-Sportgericht verhandelt. Das Urteil sieht eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro und zwei Spiele unter Teilausschluss der Zuschauer vor. Die ersten beiden Heimspiele dürfen maximal 30.000 Zuschauer besuchen.
Wegen nicht angemessenem Ordnungsdienst hat das DFB-Sportgericht den Aufsteiger zu einer empfindlichen Geldstrafe und einem Teilausschluss der Anhänger verurteilt. Für die ersten beiden Heimspiele sind maximal 25.000 Heimfans und 5000 Gästefans zugelassen. Der Stehplatzbereich bleibt bei diesen Spielen geschlossen. Angesichts von 31.000 verkauften Dauerkarten muss nun eine Lösung für rund 6.000 Anhänger gefunden werden, die die ersten beiden Bundesliga-Heimspiele nicht sehen können. (Faszination Fankurve, 10.08.2012)