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Ein Verfahren gegen vier Chemie Leipzig-Fans, denen vorgeworfen wurde, im Sommer 2016 in Leipzig-Connewitz eine Hauswand auf 60 Quadratmetern mit einem „BSG“-Graffiti besprüht zu haben, wurde gegen Auflagen eingestellt. Die teilte das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig mit.
„Bevor die Verhandlung am Dienstag so richtig in los ging einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und die VerteidigerInnen auf die Einstellung nach § 153a. Trotz intensiver Ermittlungen der Polizei schien die Beweislage ziemlich dünn. Letztlich bot die Einigung auf eine Einstellung die Chance eine mehrtägige, langfristige, teure und vermutlich wenig gewinnbringende Beweisaufnahme abzukürzen. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, die vier Angeklagten leisten 50 Sozialstunden bei einem gemeinnützigen Träger, die entstandenen Anwaltskosten unterstützt das Rechtshilfekollektiv“, erklkärte das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig dazu. Diese Fanhilfe unterstützt BSG Chemie Leipzig-Fans, die Probleme mit Polizei und Justiz bekommen haben. (Faszination Fankurve, 09.03.2018)