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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat dem FC St. Pauli untersagt dem FC Hansa Rostock für das Zweitligaspiel am 22. April Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Als Begründung gab das Gericht Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an.
Der FC St. Pauli hatte vor Gericht Widerspruch eingelegt, nachdem die Polizei Hamburg dem Club untersagt hatte, dem FC Hansa Rostock ein Gästekontingent von insgesamt 2.500 Karten zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht erklärte es sei davon auszugehen, dass es am 22. April erneut zu Ausschreitungen zwischen den Fans beider Vereine kommen könne, da es in der Vergangenheit bereits zu mehreren Vorfällen gekommen sei. St. Paulis Medienleiter Christian Bönig bezeichnete das Urteil als einschneidend für den deutschen Fußball und schloss dabei einen Widerspruch vor nächst höherer Instanz nicht aus. (Faszination Fankurve, 02.04.2012)