21.04.2015 - Eintracht Braunschweig

Vorsänger muss Strafe wegen Megafon zahlen


Der Braunschweiger Vorsänger von Cattiva Brunsviga muss für den Einsatz eines Megafons in der Allianz Arena beim DFB-Pokal Achtelfinale gegen Bayern München 178,50 Euro an das Kreisverwaltungsreferat München zahlen. In der Arena ist der Einsatz eines Megafons für Gästefans verboten.

Die Fans von 1860 München müssen bei ihren Heimspielen ebenfalls auf ein Megafon verzichten. Den Fans des FC Bayern ist nach langem Kampf hingegen ein Megafon in der Südkurve erlaubt. Begründet werden die Verbote mit dem Lärmschutz für die Anwohner der Arena.


Die Blau-Gelbe-Hilfe, die Fanhilfe für Fans von Eintracht Braunschweig, kann nach eigenen Angaben nicht gegen den Busgeldbescheid vorgehen, weshalb dieser bezahlt werden muss. Ein Braunschweig-Fans solidarisierte sich mit dem Vorsänger und spendete 60 Euro, um sich an der Finanzierung des Bußgelds zu beteiligen. Dieser Fan konnte nicht nach München reisen und spendete den Betrag, den er für die Reise nach Bayern aufgewendet hätte. Das Megafon kam in München nach Angabe der Fanhilfe am Eingang ohne Beanstandungen des Ordnungsdienstes ins Stadion.

Im Empfehlungsschreiben des DFB an alle Vereine der ersten bis dritten Liga empfiehlt der Verband die Erlaubnis eines Megafons für beide Fankurven (Faszination Fankurve berichtete). In Freiburg und München ist es Gästefans untersagt ein Megafon zu verwenden. Dort wird sich über die Empfehlung des DFB hinweggesetzt. (Faszination Fankurve, 21.04.2015)

Fanfotos Eintracht Braunschweig




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