18.01.2017 - Bundesliga

Welche Bundesligisten kommen ohne Ausgliederung klar


Die Kampagne „Fußball als Volkssport erhalten“ der Südkurve 1. FC Köln e.V. beantwortet die Frage, welche Bundesligisten in Deutschland aktuell noch ohne die Ausgliederung der ersten Mannschaft in eine Kapitalgesellschaft auskommen.

Am Sonntag trifft der 1. FC Köln auf den FSV Mainz 05, der anders als die Kölner die eigene Profimannschaft bisher nicht in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben. Die Südkurve 1. FC Köln verdeutlicht an diesem Beispiel, dass eine Ausgliederung und eine Öffnung für Investoren für Bundesligisten nicht alternativlos ist. (Faszination Fankurve, 18.01.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung von „Fußball als Volkssport erhalten“:

Struktur der Bundesligisten – Teil 1 (Eingetragene Vereine)
Ausgliederung, Anteilsverkäufe und Investoren sind drei Schlagwörter, die in der heutigen Zeit immer öfter im Zusammenhang mit Fußballvereinen fallen. Doch es gibt auch Vereine, die einen anderen Weg einschlagen. Unser erster Gegner nach der Winterpause ist der 1. FSV Mainz 05; und eben jener hat seinen Spielbetrieb nicht ausgegliedert.

Im Grundsatz steht hinter jedem Fußballverein wie der Name schon sagt ein Verein. Nach deutschem Recht gibt es dafür auch eine eigene Rechtsform; den eingetragenen Verein (e. V.). Alle 36 Vereine der ersten beiden Bundesligen gehen organisatorisch auf diese Rechtsform zurück. Allerdings hat ein Teil der Vereine seinen Spielbetrieb auf unterschiedliche Arten ausgegliedert.

17 Vereine treten noch als „eingetragener Verein“ in den beiden höchsten Spielklassen an:

Bundesliga
FC Schalke 04
SC Freiburg
SV Darmstadt 1898
FSV Mainz 05
Bundesliga
FC Heidenheim
FC Kaiserslautern
FC Nürnberg
FC Union Berlin
Eintracht Braunschweig
FC Erzgebirge Aue
FC St. Pauli
Fortuna Düsseldorf
Karlsruher SC
SG Dynamo Dresden
SV Sandhausen
VfB Stuttgart
VfL Bochum
Die Grundlage für jedes Vereinsleben ist die Satzung. Eine Satzung ist eine Rechtsnorm, die sich jeder Verein bzw. dessen stimmberechtigte Mitglieder durch Beschluss eigenständig und unabhängig wählen.

In Satzungen werden beispielsweise die Aufnahme von Mitgliedern oder die Aufgaben der Organe geregelt. Das höchste Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann somit den Vorstand wählen und weitere grundlegende Entscheidungen per Beschluss im Rahmen einer Mitgliederversammlung treffen.

An dieser Stelle wird bereits der demokratische Charakter dieser Rechtsform deutlich. Dies ist auch ein gewichtiges Argument für die Organisation eines professionellen Fußballvereins in Form des e. V. Jeder Fan kann durch Beitritt Mitglied seines Vereins werden und die Geschicke ein Stück weit mitbestimmen. Das konkrete Maß der Mitbestimmung hängt dabei von der jeweiligen Satzung ab.

Als Mitglied kann man im Regelfall mit Fug und Recht behaupten, dass man nicht nur Fan bzw. Mitglied seines Vereins sondern vielmehr auch Besitzer seines Fußballclubs ist.

Natürlich kann und sollte für einzelne Entscheidungen im Tagesgeschäft nicht immer eine Mitgliederversammlung einberufen werden, um Fragen des Geschäftsbetriebs durch die Besitzer eines Vereins beantworten zu lassen. Die Vertretung des Vereins und die Geschäftsführung übernimmt daher der Vorstand, der je nach Satzung direkt oder indirekt von den Mitgliedern gewählt wird. Im Gegenzug ist er den Mitgliedern gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.

Die Vorstandsmitglieder können unter Umständen für einen wirtschaftlichen Schaden, der dem Verein entstanden ist, in Haftung genommen werden. Dies würde sich in einem derartigen Fall in letzter Konsequenz auch auf das Privatvermögen der Vorstandsmitglieder erstrecken.

Die wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins könnten auch in anderer Hinsicht problematisch werden. Fußballvereine haben in erster Linie den Zweck den Sport zu fördern. Dadurch werden sie als gemeinnützig anerkannt und genießen steuerliche Vorteile. Dieser Status kann dem e. V. aber auch entzogen werden, sofern er vorrangig wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Im Extremfall könnte sogar die Löschung aus dem Vereinsregister drohen, sofern ein e. V. statt einem ideellen einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Erst im September scheiterte jedoch ein Antrag auf Löschung des FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister, als eine entsprechende Klage durch das Amtsgericht München abgewiesen wurde.

Wie Fußballvereine professionell allerdings auch in Rechtsform eines e. V. geführt werden können, zeigt unter anderem der bereits erwähnte 1. FSV Mainz 05. In Mainz wurde die Ausgliederung im Herbst dieses Jahres intensiv untersucht und hierbei detailliert das Für und Wider betrachtet. Ganz bewusst entschieden sich der Verein bzw. dessen Mitglieder gegen die Ausgliederung des professionellen Spielbetriebs.

Stattdessen wurde eine Reform der Vereinsstruktur beschlossen. Aktuell wurden in Betracht dieser Entscheidung zwei Eingaben beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, die eine nochmalige Überprüfung des Vereinsstatus anstreben. Ob die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft dabei die Gefahr zur Aberkennung des Vereinsstatus erhöht und verringert ist weiterhin umstritten. Allgemeine Information zu dieser Reform findet ihr hier: Struktur Mainz 05 und ein entsprechendes Gutachten hier: Gutachten Mainz 05.

In Stuttgart und Nürnberg denken die Vereinsverantwortlichen laut über eine Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft samt Investoreneinstieg nach. Die Begründungen reichen dabei von einer notwendigen Professionalisierung bis hin zu vermeintlich größeren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Besonders in Nürnberg wird die Möglichkeit, neues Kapital beispielsweise durch den Verkauf von Anteilen an der ausgegliederten Spielbetriebsgesellschaft zu generieren, als wesentlicher Vorteil genannt. In diesem Zusammenhang muss man allerdings bedenken, dass sich der Wert der Anteile immer an der aktuellen Leistungsstärke sowie den wirtschaftlichen Kennzahlen orientiert. Man muss kein Studium der Betriebswirtschaftslehre absolviert haben, um zu erkennen, dass sich der Club aktuell deutlich unter Wert verkaufen würde. Dementsprechend organisiert sich innerhalb der Mitgliedschaft auch Widerstand. So haben sich Vereinsmitglieder im Zusammenschluss “Mein Club, mein Verein” organisiert. Mehr über diese Kampagne erfahrt ihr hier.

Es gibt also sowohl für als auch gegen die Ausgliederung des Spielbetriebs verschiedene Argumente. Die Ausgliederung des Spielbetriebs inklusive eines Investoreneinstiegs ist jedoch in keiner Weise alternativlos. Oftmals wird zudem suggeriert, dass das Schicksal eines Fußballvereins bzw. dessen erfolgreiche Zukunft zwangsläufig mit der Veräußerung von Anteilen einherginge. Dass diese Kausalität allerdings nicht gegeben ist, beleuchten wir im nächsten Teil unserer Betrachtung der aktuellen Unternehmensstrukturen in der Bundesliga.






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