14.08.2018 - BSG Chemie Leipzig

Wohnungsdurchsuchung wegen Wasserbomben


Die Polizei Leipzig wirft einem aktiven Fan der BSG Chemie Leipzig vor, am 17. Juni 2018 handelsübliche Wasserbomben weitergereicht zu haben, mit denen beim WM-Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft in einem Gemeinschaftsraum eines Studentenwohnheims in Leipzig umher geworfen worden sein soll.

Bei der Aktion, bei der auch „Deutschland ist scheiße“ gebrüllt worden sein soll, wurden möglicherweise auch rohe Eier geworfen. Eine Bewohnerin des Studentenwohnheims soll von einer Wasserbombe getroffen worden sein. Laut des Leipziger Stadtmagazins Kreuzer kam es nun wegen der Weitergabe von Wasserbomben durch einen Chemie Leipzig-Fans zu einer Wohnungsdurchsuchung bei eben diesem Fan, bei dem die Polizei laut Angaben des Magazins, dem der Durchsuchungsbeschluss vorliegen soll, „Wasserbomben“, „Verpackungsmaterial von Wasserbomben“ und „Kaufbelege bzw. Unterlagen zum Kauf bzw. zur Bestellung von Wasserbomben“ gesucht haben soll. Die Beamten sollen dabei auch Mobiltelefon und Computer sichergestellt haben, um mögliche Internetkäufe von Luftballons nachvollziehen zu können.

Der Beschuldigte, bei dem übrigens keine Luftballons gefunden wurden, soll laut des Berichts von den Beamten während der Durchsuchung seiner Wohnung auf seine Zugehörigkeit zur aktiven Fanszene von Chemie Leipzig befragt worden sein. So sei es laut des Artikels möglich, dass es eigentlich gar nicht um die Wasserbombenaktion ging, sondern eventuell um neue Strukturermittlungen in der Fanszene von Chemie Leipzig.

Zuletzt wurden Ermittlungen gegen Ultras von Chemie Leipzig wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt (Faszination Fankurve berichtete). Die Ultras von Chemie Leipzig, deren Mitglieder und deren Umfeld von den Ermittlungen, Überwachungen und Abhörmaßnahmen betroffen waren, haben anschließend eine Kampagne ins Leben gerufen, mit der betroffenen Personen unterstützt und Aufklärung betrieben werden soll. Der Name der Solidaritätskampagne „129 Freunde“ wurde in Anlehnung an den Paragraph 129 Strafgesetzbuch gewählt, in dem es um die Bildung einer kriminellen Vereinigung geht (Faszination Fankurve berichtete). Erst kürzlich ist die lesenswerte Webseite der Solidaritätskampagne online gegangen, auf der eine betroffene Person erklärt, wie die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Einfluss auf das eigene Leben genommen haben. (Faszination Fankurve, 14.08.2018)

Fanfotos BSG Chemie Leipzig




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