01.06.2021 - FC Carl Zeiss Jena

Wollte die Polizei FCC-Fans mit „Bluff“ zu Vorladung locken?


Die Blau-Gelb-Weiße Hilfe hat zwei Fälle öffentlich gemacht, in denen die Polizei Jena versucht haben soll Fans des FC Carl Zeiss Jena zum Erscheinen bei einer Vorladung zu bewegen, in dem ein „auf staatsanwaltschaftliche Anordnung“-Zusatz in die Vorladung geschrieben wurde.

Doch laut Angaben der Fanhilfe aus Jena, die FCC-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, handelte es sich dabei um einen „Bluff“ der Polizei. Die beiden FCC-Fans wandten sich an die Blau-Gelb-Weiße Hilfe, die den Missstand aufdecken konnte.

Seit 2017 sind Zeugen verpflichtet, auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft ausgeht. Während man bei einer polizeilichen Ladung nicht Erscheinen muss, sieht dies bei einer staatsanwaltlichen Ladung anders aus. In den beide Fällen in Jena soll jedoch gar keine staatsanwaltliche Ladung vorgelegen haben. Die Polizei versuchte aber dennoch die beiden FCC-Fans zu einer Vorladung zu locken und drohte laut Angaben der Fanhilfe mit Kosten, die bei entstehen könnten, wenn die Fans nicht bei der Vorladung erscheinen. Auch eine zwangsweise Vorladung sei in dem Schreiben erwähnt worden.

„Und was macht die Jenaer Polizei? Die probiert den Trick natürlich trotzdem, verschickt polizeiliche Vorladungen und schreibt deutlich erkennbar 'auf staatsanwaltschaftliche Anordnung' auf die Vorladung. Und das, obwohl es sich teilweise um Beschuldigtenvorladungen handelt, bei der die Ladung in staatsanwaltschaftlichem Auftrag gar nicht existiert! Auf Nachfrage musste die Polizei in Jena kleinlaut zugeben, dass es sich bei der Vorladung nicht um eine Ladung in staatsanwaltschaftlichem Auftrag handelte. Ob der Grund tatsächlich lediglich ein 'Versehen' war, wie behauptet wurde, oder bewusst versucht wird, fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass eine Pflicht zum Erscheinen bestünde, kann nicht abschließend geklärt werden. Die kurze Frist, die dazu führte, dass einige der Vorladungen erst nach dem anberaumten Termin postalisch zugestellt wurden, spricht dafür, dass vonseiten der Polizei absichtlich probiert wurde, Personen zu verunsichern, damit diese trotz nicht bestehender Pflicht zur Vernehmung erscheinen. In einer anderen Thüringer Kriminalinspektion ist man zumindest ein bisschen dezenter und schickt eine polizeiliche Vorladung heraus, die mit der Belehrung einer Ladung im staatsanwaltlichen Auftrag bzw. einer staatsanwaltlichen Ladung garniert ist. Dazu schreibt man im Bemerkungsfeld: 'Ich weise Sie darauf hin, dass Sie als Zeuge grundsätzlich verpflichtet sind bei Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen.' Sowie: 'Bei unberechtigtem Ausbleiben oder unberechtigter Aussageverweigerung können Ihnen die entstandenen Kosten auferlegt werden. Auch eine zwangsweise Vorführung ist zulässig.' Das stimmt in dem Zusammenhang natürlich nicht, aber von Kleinigkeiten wie der Strafprozessordnung scheinen sich die tapferen Verbrechensbekämpfer*innen nicht beeindrucken zu lassen. Es hat sich deshalb ausgezahlt, dass die Betroffenen in beiden Fällen frühzeitig in Kontakt mit der BGWH getreten sind. Auf diese Weise ließ sich der „Bluff“ der Kriminalpolizei aufdecken und die Polizei hat es nicht geschafft, die Betroffenen über ihre Rechte zu täuschen. Solltet auch ihr irreführende oder unklare Post von Ermittlungsbehörden erhalten haben, tretet gerne zeitnah mit uns in Kontakt. Wir stehen euch zur Seite und helfen euch, Licht in das 'Bluff'-Dunkel der Polizei zu bringen“, blickt die Blau-Gelb-Weiße Hilfe auf die beiden Fälle zurück. (Faszination Fankurve, 01.06.2021)

Fanfotos FC Carl Zeiss Jena




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