20.01.2017 - Sicherheit

Insgesamt 82 Betretungsverbote in Sachsen-Anhalt


Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine schriftliche Anfrage zum Thema Betretungsverbote beantwortet. Darin wird bekannt gegeben, dass seit der Saison 2015/2016 bis zum 04. Dezember 2016 insgesamt 82 Betretungsverbote in Sachsen-Anhalt ausgesprochen worden sind.


Diese richteten sich gegen Fans vom 1. FC Magdeburg, Hallescher FC, SG Dynamo Dresden, Eintracht Braunschweig, BFC Dynamo, Eintracht Frankfurt und dem FC Hansa Rostock. Insgesamt 26 Betretungsverbote wurden beim Spiel 1. FC Magdeburg gegen den FC Hansa Rostock ausgesprochen, was den höchsten Wert in diesem Zeitraum bedeutet. Gegen 61 Personen aus Sachsen-Anhalt wurden Betretungsverbote für andere Bundesländer ausgesprochen. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass 48 der betroffenen Personen aus der Fanszene des 1. FC Magdeburg stammen und 13 Personen der Fanszene des Halleschen FC angehörig sind. Die häufigste Anzahl an Betretungsverboten außerhalb von Sachsen-Anhalt wurde beim Auswärtsspiel des 1. FC Magdeburg gegen den VfL Osnabrück ausgesprochen, insgesamt 38 Fans waren davon betroffen. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt bestätigt, dass ein Austausch zwischen den beteiligten Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer bei Betretungsverboten besteht. Zudem seien die Betretungsverbote auf der Grundlage der jeweiligen Polizeigesetze bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer ausgesprochen worden. Außerdem geht aus der Anfrage hervor, dass keine Betretungsverbote, auch nicht durch einen richterlichen Beschluss, aufgehoben wurden sind. Die Anfrage an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wurde von Eva von Angern und Thomas Lippman, beide Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt für die Partei Die Linke, gestellt. (Faszination Fankurve, 20.01.2017)






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