21.02.2018 - Sicherheit

OVG entscheidet: DFL muss sich an Polizeikosten beteiligten


Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute eine Klage der DFL abgewiesen und damit entschieden, dass sich der Ligaverband an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen muss. Seit 2015 versucht Bremen die DFL an den Mehrkosten der Polizeieinsätze zu beteiligen.

Im Juni 2014 hat der Bremer Senat eine neue Gebührenordnung verabschiedet, die eine Kostenbeteiligung der DFL an den Polizeieinsätzen bei Risikoheimspiel von Werder Bremen vorsieht (Faszination Fankurve berichtete). Seit 2015 stellt das Land Bremen nach Hochrisikospielen regelmäßig Rechnungen über mehrere Hunderttausend Euro an die DFL aus. Der Ligaverband weigerte sich bisher, diese Rechnungen zu bezahlen und kündigte in der Vergangenheit an, bis in letzter Instanz gegen eine Kostenbeteiligung vorzugehen.


Das Oberverwaltungsgericht Bremen revidierte heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das im Mai 2017 noch entschieden hatte, dass die DFL die Polizeimehrkosten beim Risikoheimspiel von Werder Bremen nicht übernehmen muss (Faszination Fankurve berichtete). „Die Erhebung einer Gebühr für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte knüpft zulässigerweise an die besondere Verantwortlichkeit der Klägerin an. Als Veranstalterin zieht sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, an deren störungsfreien Durchführung sie ein besonderes Interesse hat. Die Größe der Veranstaltung und hohe Zuschauerzahlen erhöhen die Attraktivität von Veranstaltungen und sind auch bewusst angelegt. Zudem bergen Großveranstaltungen per se ein erhöhtes Gefahrenpotential in sich und schließlich steht der Veranstalter der Veranstaltung näher als die Allgemeinheit, wenn sich das Gefahrenpotential, das eine Großveranstaltung in sich birgt, absehbar realisiert“, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Entschieden hat das Gericht über eine Rechnung, die ursprünglich in Höhe von 425.718,11 Euro an die DFL gestellt wurde, später jedoch auf 415.000 Euro reduziert wurde. Diese Rechnung bezog sich auf das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015.

Laut Angaben des Weser-Kuriers entschied das Oberverwaltungsgericht heute gegen die DFL, weil die Bundesligaspiele in Bremen auch wegen der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich so erfolgreich seien. Der Rechtsstreit zwischen Bremen und der DFL, der auch für andere Bundesländer richtungsweisend sein könnte, geht jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht. „Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen“, erklärte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball zu dem heutigen Urteil: „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze. Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Fußball für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugutekommt, verantwortlich sein soll.“ (Faszination Fankurve, 21.02.2018)






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