28.02.2011 - Deutschland

50+1 Klage vor dem Ständigen Schiedsgericht


Der Ligavorstand hat sich im Rahmen seiner heutigen Sitzung erneut mit der von Hannover 96 erhobenen Klage gegen die so genannte 50+1-Regel befasst. Das Gremium erörterte bei seinem ersten Zusammentreffen in diesem Jahr insbesondere den vom Club eingereichten Befangenheitsantrag.

Der Ligavorstand hält den erst neun Monate nach Bestellung von Herrn Eilers gestellten Antrag sowohl für zeitlich verspätet als auch für inhaltlich unbegründet. Nach Überzeugung des Ligavorstandes liegen auch unter Berücksichtigung der früheren Tätigkeit von Herrn Eilers als Chefjustitiar des DFB keinerlei Umstände vor, die objektive Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Herrn Eilers aufkommen lassen. Der Ligaverband wird dem Ständigen Schiedsgericht unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Steiner die Ablehnung des Antrags von Hannover 96 in einem gesonderten Schriftsatz näher begründen.

Die 50+1-Regel legt fest, dass deutsche Profi-Clubs nicht, wie beispielsweise englische oder spanische Vereine, von so genannten Investoren übernommen werden können. Die Stimmenmehrheit bei am Spielbetrieb teilnehmenden Kapitalgesellschaften muss - so sehen es die Satzungen von Ligaverband und DFB vor - bei den Stammvereinen verbleiben. Nachdem 35 der 36 Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes bei einer Mitgliederversammlung im November 2009 eine Abkehr von der derzeitigen Praxis nicht befürwortet hatten, hatte Hannover 96 im Januar 2010 Klage beim Ständigen Schiedsgericht eingereicht. (Faszination Fankurve, 28.02.2011)

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