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Am 22. September 2016 geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um einen Böllerwurf. Der 1. FC Köln will einen Böllerwerfer in Regress nehmen. Das Landgericht gab dem 1. FC Köln Recht, das Oberlandesgericht dem Böllerwerfer. Der BGH könnte nun ein richtungsweisendes Urteil sprechen.
Dieses Urteil hätte nicht nur auf den konkreten Kölner Fall Auswirkung, bei dem der 1. FC Köln von dem geständigen Böllerwerfer 30.000 Euro Schadensersatz verlangt, sondern könnte als Präzedenzfall für weitere Fälle werden, in denen Fußballclubs versuchen eine Geldstrafe von Sportgerichten auf einzelne Verursacher umzulegen.
„Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, dass der Beklagte zwar durch das Zünden und den Wurf des Knallkörpers seine Verhaltenspflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt habe. Das habe auch die Verhängung der Verbandsstrafe durch den DFB nach sich gezogen. Es fehle jedoch an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang. Denn die Verhängung der Verbandsstrafe unterfalle nicht mehr dem Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Pflichten. Das Verbot des Zündens von Knallkörpern im Stadion diene dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Hinsichtlich des hier geltend gemachten Schadens habe sich jedoch das durch die Unterwerfung der Klägerin unter die Regeln des DFB geschaffene Risiko, dass der Verein für sportliche Vergehen seiner Anhänger die Verantwortung zu übernehmen habe und dementsprechend im Rahmen des Verbandes mit Strafen belegt werden könne, verwirklicht“, heißt es vom Bundesgerichtshof zu dem Kölner Fall. Der 1. FC Köln zog nach der Niederlage vor dem Oberlandesgericht vor den Bundesgerichtshof. Sollte der Verein mit seinen Forderungen durch kommen, müssten in Zukunft weitere Fans mit Regressforderungen der Clubs rechnen. Andernfalls wird es für die Vereine in Zukunft schwieriger die DFB-Strafen auf einzelne Fans umzulegen. (Faszination Fankurve, 02.08.2016)