22.09.2016 - Sicherheit

​BGH erlaubt Vereinen DFB-Strafen weiterzugeben


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil gefällt, dass die Weitergabe von DFB-Strafen wegen Zuschauerfehlverhalten an die entsprechenden Verursacher erlaubt. Damit ist einer Inregressnahme eines Fans wegen einer Verbandsstrafe erstmals höchstrichterlich stattgegeben worden.

Im konkreten Fall forderte der 1. FC Köln von einem Fan, der im Februar 2014 beim einem Heimspiel gegen Paderborn einen Böller warf und dabei mehrere Fans verletzte, 30.000 Euro Schadensersatz, die aus einer DFB-Strafe resultierten.


In den Vorinstanzen waren die Gerichte unterschiedlicher Auffassung. Der Bundesgerichtshof entschied nun zu Gunsten des 1. FC Köln. „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB. Sie ist kein nur zufällig durch das Verhalten verursachter, hiermit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang stehender Schaden. Vielmehr wird sie gerade wegen der Störung durch den Zuschauer verhängt. Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die Pflichten des Zuschauervertrags der Verhinderung von Spielstörungen“, heißt es im Urteil des BGH.

„Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Club die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren“ erklärt Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln dazu auf der Vereinswebseite.

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch befürwortet das heutige Gerichtsurteil: „Ich hoffe sehr, dass nunmehr auch der nach den Stadionordnungen generell verbotene Einsatz von Pyrotechnik zukünftig deutlich zurückgehen wird, wenn jeder Zuschauer Geldstrafen selbst zu bezahlen hat, die wegen seines die Spielstörung verursachenden Verhaltens gegen seinen Verein verhängt worden sind“, wird Koch auf der Verbandswebseite zitiert.

Der Rechtsanwalt Matthias Düllberg kritisiert hingegen, dass Täter zukünftig doppelt bestraft werden können. Zum einen durch ordentliche Gerichte in Deutschland und später nochmal durch Weitergabe der DFB-Strafe. Gegenüber der Zeit fragte Düllberg: „Kritikwürdig ist auch, dass sich die Verbandsstrafen anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine berechnen. Umgelegt wird das aber künftig auf eine Einzelperson. Ist das fair?“

Damit könnte ein Präzedenzfall geschaffen worden sein, der es anderen Vereinen bei anderem Fanfehlverhalten erleichtern könnte, überführte Täter in Regress zu nehmen. Ob dies auch möglich ist, wenn das Fanfehlverhalten, nicht wie im vorliegenden Fall auf einen Einzeltäter zurückzuführen ist, sondern zum Beispiel bei einer Pyroshow oder einem Platzsturm von einer größeren Gruppe von Fans begangen wurde, bleibt abzuwarten. Zahlreiche Vereine kündigten in letzter Zeit immer wieder an, sich Verbandsstrafen von überführten Tätern zurück holen zu wollen. Diese Verein dürften sich durch das heutige Urteil gestärkt fühlen. (Faszination Fankurve, 22.09.2016)






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