26.07.2017 - Wacker Burghausen

Bewährungsstrafe nach Böllerwurf


Ein Fan von Wacker Burghausen wurden wegen eines Böllerwurfs beim Auswärtsspiel gegen den FC Augsburg II am 18. November 2016 im Rosenaustadion vom Amtsgericht Augsburg zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen muss der 23 Jahre alte Wacker Burghausen Fans zudem insgesamt 2.000 Euro Schmerzensgeld, aufgeteilt auf zwei Polizisten, die durch den Böllerwurf verletzt worden sein sollen, zahlen. Außerdem wurde der Fan mit einem gerichtlichen Stadionverbot belegt. Bei Verstößen gegen das Stadionverbot droht dem Wacker-Fan, dass die Bewährungsstrafe in eine tatsächliche Gefängnisstrafe umgewandelt wird.

Bei der Pyroaktion sollen Wacker Burghausen zunächst eine Fahne hochgezogen und anschließend Pyrotechnik gezündet haben. Ein Böller explodierte dabei neben zwei Polizisten, wovon einer die Pyroaktion filmte. Der eine Beamte gab an, einen Hörsturz, der andere einen Tinnitus erlitten zu haben. Durch Videoaufnahmen der Polizei soll der Wacker-Fan überführt und noch vor Ort festgenommen worden sein. Der Wacker-Fan legte vor Gericht ein Geständnis ab und entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den Polizisten für den Böllerwurf und gab an, dass er niemanden verletzen wollte. Der Richter erklärte anschließend, dass die Strafe ohne Entschuldigung und Geständnis nicht zur Bewährung ausgesetzt worden wäre. (Faszination Fankurve, 26.07.2017)

Fanfotos Wacker Burghausen




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