18.01.2018 - Wacker Burghausen

Gefängnisstrafe wegen nicht eingehaltenem Stadionverbot


Ein Fan von Wacker Burghausen wurde vorm Amtsgericht Altötting zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, weil der Wacker-Fans, der unter Bewährung stand, mehrmals Heimspiele seines Vereins besucht haben soll, obwohl er offenbar mit einem Stadionverbot belegt war.

Laut Informationen der Passauer Neuen Presse ging es um mindestens drei Heimspiele von Wacker Burghausen im Frühjahr 2017, die der nun verurteilte Fan besucht haben soll, obwohl ein Stadionverbot ihm den Stadionbesuch verboten hatte.


Das Problem war laut der Aussage des Wacker-Fans, dass er von dem gegen ihn verhängten Stadionverbot gar nichts wusste. Dies bestätigte seine Mutter, die das Schreiben mit dem Stadionverbot erst verspätet zwischen Werbeflyern und unwichtiger Post wieder gefunden haben soll.

Der Wacker-Fan soll somit erst durch einen Polizisten auf das gegen ihn verhängte Stadionverbot aufmerksam gemacht worden sein und sich anschließend auch daran gehalten haben. Weil er und seine Mutter dies übereinstimmend berichteten, forderte die zuständige Staatsanwältin Freispruch in der Sache. Doch der zuständige Richter glaubte an eine Lüge und abgesprochene Aussagen zwischen der Mutter und ihrem Sohn, weshalb er den Wacker-Fan wegen Hausfriedensbruch schuldig sprach und mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung bestrafte. Die Verteidigung des Wacker-Fans kündigte an, gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, in Berufung zu gehen. (Faszination Fankurve, 18.01.2018)

Fanfotos Wacker Burghausen




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