30.07.2019 - Pyrotechnik

Bundesregierung steht kalter Pyrotechnik ablehnend gegenüber


Nachdem die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis90/Die Grünen im Juni 2019 eine „Kleine Anfrage“ an die deutsche Bundesregierung gestellt hatte, in der es um einen möglichen alternativen Umgang mit Pyrotechnik in deutschen Fußballstadien ging (Faszination Fankurve berichtete), hat die Bundesregierung die Fragen nun beantwortet.

In den Fragen der Grünen ging es vor allem darum, ob die deutsche Bundesregierung Modellversuchen mit sogenannter „kalter Pyrotechnik“ positiv oder negativ gegenübersteht und was sie von legalen Pyrotechnik-Modellen, wie in Norwegen, Österreich oder den USA hält.

Der Legalisierung von sogenannter „kalter Pyrotechnik“ erteilt die aktuelle Regierung in ihrer Antwort eine Absage: „Die Bundesregierung steht der Nutzung auch der 'kalten Pyrotechnik' in Stadien durch Zuschauer ablehnend gegenüber. Auch im öffentlichen Raum außerhalb von Stadien, insbesondere in größeren Gruppen von Menschen, wie beispielsweise Fanmärschen, ist die Gefährdungslage vergleichbar mit der in Fußballstadien“, heißt es dazu in der Antwort auf die „Kleine Anfrage“ der Grünen.

Begründet wird die ablehnende Haltung gegenüber „kalter Pyrotechnik“ damit, dass von dieser ebenfalls Gefahren ausgehen würden: „Durch die auch bei „kalter Pyrotechnik“ noch vorhandene Flammentemperatur von i. d. R. über 200° C bis 500° C ist auch bei deren Verwendung durch Zuschauerinnen und Zuschauer in Fußballstadien von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung umstehender Personen durch z. B. Beschädigung von Kleidung oder gar Verletzungen durch Verbrennungen auszugehen. Die Temperatur der Flammen/Effekte bzw. die Erhitzung der Gegenstände selbst ist aber nur eine der möglichen Gefährdungen. Daneben gehen von den anfallenden gasförmigen und festen Reaktionsprodukten (Rauch/Staub) ebenfalls Gefährdungen aus, die z. B. zu Augenreizungen und durch Inhalation über Übelkeit bis zu Atemproblemen und weiteren schweren gesundheitlichen Schädigungen führen können, sofern nicht durch ausreichende Abstände oder freie Atmosphäre eine entsprechende Verdünnung der Reaktionsstoffe gegeben ist. Dies gilt insbesondere bei ungeordneter, unsachgemäßer und nicht bestimmungsgemäßer Verwendung in räumlich abgeschlossenen Bereichen wie modernen Fußballstadien, in denen auch Personen, die selbst keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen, betroffen sind und keine Möglichkeit des Ausweichens haben“, so die Einschätzung der Bundesregierung zu „kalter Pyrotechnik“, die laut Angaben der Bundesregierung bisher keine CE-Kennzeichnung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erhalten habe.

Weiter erklärt die Bundesregierung, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansieht, beim Thema Pyrotechnik eine vermittelnde Rolle zwischen Fans, Vereinen und Fußballverbänden einzunehmen. Ebenfalls wolle man die Pyrotechnik-Modelle in Österreich, Norwegen oder den USA nicht bewerten. (Faszination Fankurve, 30.07.2019)







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