18.07.2018 - 50+1

DFL lehnt Kind-Antrag ab & wendet sich an Bundeskartellamt


Nachdem Martin Kind zuletzt seinen Antrag auf Ausnahme der 50+1-Regel bei der DFL wieder aktiviert hatte (Faszination Fankurve berichtete), gab die DFL heute bekannt, dass das DFL-Präsidium den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von der 50+1-Regel für Hannover 96 und Martin Kind abgelehnt hat.


„Das Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. hat am heutigen Tag den Antrag von Hannover 96 und Herrn Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Herrn Martin Kind ist es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der 'Hannover 96 Management GmbH' zu übernehmen. Das Gremium hatte sich in den vergangenen Monaten eingehend mit der Thematik befasst und unter anderem die Antragssteller im Rahmen von gemeinsamen Sitzungen angehört. In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der 'erheblichen Förderung' als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist“, heißt es in der Erklärung der DFL.


Das DFL-Präsidum ist der Ansicht, dass Martin Kind nicht „seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert“ hat. Eine Förderung in Höhe der durchschnittlichen Aufwendungen der jeweiligen Hauptsponsoren sei bei Hannover 96 in den letzten 20 Jahren durch Martin Kind nicht erfolgt. Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 hat dies in den vergangenen Monaten immer wieder betont. Nun wurde es auch vom DFL-Präsidium bestätigt. Die DFL erklärte dazu: „Die von Herrn Martin Kind unstrittig in den letzten 20 Jahren erbrachten Förderleistungen erreichen nach Ansicht des DFL-Präsidiums nicht den erforderlichen Umfang, der eine Ausnahme von der 50+1-Regel gemäß Satzung rechtfertigen würde. Für die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA als satzungsunterworfenes Mitglied im DFL e.V. besteht nach dem Beschluss die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.“ Martin Kind hat am 04. August 2017 einen Ausnahme von der 50+1-Regel beantragt. Am 05. Februar 2018 stellte Kind diesen Antrag ruhend, bevor der Antrag am 11. Mai 2018 wieder aktiviert wurde. Am heutigen Tag wurde der Antrag nun vom DFL-Präsidum abgelehnt. Die 50+1-Regel bleibt Hannover 96 somit erhalten.


Zudem kündigte die DFL an, mögliche rechtliche Bedenken der 50+1-Regel vom Bundeskartellamt überprüfen zu lassen. Die DFL zieht das Bundeskartellamt mit dem Ziel hinzu, die Rechtslage der 50+1-Regel zu klären und zu überprüfen, ob die Regel gegen das Kartellrecht verstößt: „Unabhängig von der konkreten Entscheidung über den Antrag von Hannover 96 und Herrn Martin Kind hat das DFL-Präsidium beim Bundeskartellamt ein 'Verfahren nach Paragraph 32 c GWB' (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beantragt. Mit diesem Schritt sollen mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel geprüft werden“, heißt es dazu in der DFL-Erklärung. DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball erklärt dazu: „Der Prüfantrag beim Bundeskartellamt erfolgt unabhängig von dem aktuellen Präsidiumsbeschluss über den Ausnahmeantrag von Hannover 96 und Herrn Martin Kind. In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen.“

Erst auf der Mitgliederversammlung der DFL im März 2018 haben sich die Bundesliga-Clubs dafür ausgesprochen, dass die 50+1-Regel, die den Einfluss von Investoren im deutschen Profifußball begrenzt, erhalten bleibt. Die Vertreter der Bundesligisten stimmten damals mehrheitlich für einen vom FC St. Pauli eingebrachten Antrag, nachdem sich 3.097 Fanclubs, Fangruppen und Fanverbände von 156 verschiedenen Vereinen mit ihrer Unterschrift für den Erhalt der 50+1-Regel aussprachen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 18.07.2018)

Update 14:20 Uhr: Mittlerweile hat Hannover 96 wegen der DFL-Entscheidung rechtliche Schritte angekündigt und auch die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 hat sich zu Wort gemeldet.






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