22.01.2021 - Datei Gewalttäter Sport

„Datei Gewalttäter Sport muss abgeschafft werden“


Im Zeitraum von März 2020 bis Ende des gleichen Jahres wurden in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ trotz Geisterspielen während der Corona-Pandemie insgesamt 1.056 neue Einträge vorgenommen (Faszination Fankurve berichtete). Das Bundesinnenministeriums (BMI) versucht sich nun an einer Rechtfertigung.

Gegenüber der Jungen Welt erklärte eine Sprecherin des Ministeriums, dass der Zeitpunkt der Neuspeicherung einer Person oder eines Sachverhaltes in der Datei „Gewalttäter Sport“ nicht zwingend an den Tatzeitpunkt gebunden sei. Demnach könnten im besagten Zeitraum noch Neueintragungen vorgenommen worden sein, die aus Vorfällen der Zeit vor den Geisterspielen resultieren. Laut der Ministeriumssprecherin könne der zeitliche Verzug durch „umfangreiche Prüfung des Einzelfalls“ zustande kommen. Doch eine solche Einzelfallprüfung vermissten viele betroffene Fans schon seit Jahren.


Nachdem öffentlich wurde, dass es in Zeiten der Corona-Pandemie 1.056 neue Einträgen in die Datei „Gewalttäter Sport“ vorgenommen wurden, fordert Dennis Jannack, Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg, nun die Abschaffung der Datei: „Gerade diese Zahl zeigt, dass die Datei über ihr Ziel hinausgeht und schon immer ging. In der Datei werden nicht nur Personen gespeichert, gegen die ein Ermittlungsverfahren lief, die also nicht verurteilt wurden, sondern auch Fans, deren Personalien festgestellt wurden oder die einen Platzverweis erhielten. Nach eingestellten Ermittlungsverfahren werden die Daten nicht automatisch gelöscht. All dies ist problematisch, da bei Stadionverboten, Gefährderansprachen oder Ausreiseverboten gern auf die Daten dieser Datei zurückgegriffen wird. Selbst bei Verkehrskontrollen oder dem Flug in den Urlaub kann ein Eintrag zu Problemen führen. Diese willkürliche Datenspeicherung muss ein Ende haben. Datenschützer müssen die Kriterien der Speicherung und die Zugriffsrechte überprüfen. Gespeicherte Personen müssen sofort über eine Datenspeicherung informiert werden. Nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens müssen die Daten sofort gelöscht werden. Ein Platzverweis oder eine Personalienfeststellung darf nicht zur Speicherung der Daten führen. In dieser Konsequenz kann es nur eins geben: Die Datei 'Gewalttäter Sport' muss abgeschafft werden.“ (Faszination Fankurve, 22.01.2021)






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