05.08.2016 - Sicherheit

Datenauskunft bei Datei Gewalttäter Sport ist schwierg


Die Rot-Schwarze Hilfe hat nun öffentlich aufgezeigt, warum es so schwer möglich ist, herauszufinden, welche Daten über einen selbst in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert sind. Bisher sollen bei Anfragen nur die Einträge angegeben worden sein, die in Nordrhein-Westfalen eingetragen wurden. (Faszination Fankurve, 05.08.2016)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Tarnen und Täuschen bei der Datensammelei – die unseriösen Auskunftserteilungen im Rahmen der Datei Gewalttäter Sport

Die Kritik an den Praktiken rund um die Datei Gewalttäter Sport (DGS) ist nicht neu. Die Datei wird als sogenannte Verbunddatei in Nordrhein-Westphalen geführt. Eingetragen werden dort nach relativ unklarem Muster Vorfälle rund um Fehlverhalten bei Fußballfans. Beispielsweise kann man auch durch einen Platzverweis vor einem Stadion die zweifelhafte Ehre erhalten, dort als „Gewalttäter“ geführt zu werden.

Nunmehr scheint es, als ob sich eine völlig neue Dimension der Datensammeleskalation abzeichnet.

RSH-Mitglied Arnulf Adler (Name von der RSH geändert) hatte vor geraumer Zeit eine Art Hausbesuch von einigen Polizeibeamten. Als Grund dafür wurde ihm auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Adressüberprüfung aufgrund eines Eintrags in die DGS notwendig gewesen sei. Arnulf, der sich nicht gerade als „Gewalttäter“ sieht, war daraufhin reichlich irritiert und übersandte eine Datenauskunftsanfrage an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD). Überraschende Antwort: Keine Einträge in der Verbunddatei. So jedenfalls auf den ersten Blick. Ergänzend wurde allerdings mitgeteilt, dass sich die Auskunft nur auf Informationen beziehe, die im Zuständigkeitsbereich der Behörde, also der Polizei NRW liegen.

Auf weitere Nachfrage beim Landeskriminalamt in Bayern erfolgten zwar ein paar Auskünfte (wie sie wohl zu jedem Bürger vorliegen) über ein paar Verkehrsunfälle und ähnliche Vorgänge, kein einziger jedoch, der einen Dateieintrag rechtfertigen würde.

Erst das Polizeipräsidium in Mittelfranken schaffte schließlich Klarheit und verwies darauf, dass Auskünfte durch das Landesamt immer nur zum Land Nordrhein-Westfalen, nicht jedoch zu Eintragungen aus anderen Bundesländern erteilt würden. In diesem Fall sei aber ein anderes Land eintragende Behörde. Die Auskunft sei also nicht abschließend.

Wer also bis dato glaubte, Auskunft zu einem Eintrag in die DGS würde ausschließlich und abschließend die LZPD erteilen, die ja eine Verbund–Datei führt, sieht sich nunmehr eines besseren belehrt. Vielmehr wird, gewollt oder nicht, offensichtlich gerade immer nur das Nötigste an Information herausgegeben. Soll heißen, wer regelmäßig auswärts fährt und dadurch in nahezu allen Bundesländern in das Risiko gerät, einen Platzverweis oder gar Schlimmeres gegen sich auszulösen, wird eigentlich kaum in der Lage sein, wirklich abschließend in Erfahrung zu bringen, ob und wo über ihn Daten unter dem Stichwort „Gewalttäter“ gehortet werden.

Ein weiterer Punkt, der die DGS in ihrer aktuellen Form äußerst reformbedürftig macht. Es kann nicht angehen, dass die Daten zwar in einer Datei gebündelt werden, aus derselben Rechtsgrundlage aber hervorgehen soll, dass Auskunft nur bruchteilhaft durch verschiedenste Stellen gewährt wird.






Weitere News:
02.03.2018: Bundesregierung will Clubs nicht an Polizeikosten beteiligen
21.02.2018: OVG entscheidet: DFL muss sich an Polizeikosten beteiligten
16.06.2017: Jungliberale laden Innenminister auf Stehplätze ein
13.06.2017: Innenminister will keine Stehplätze bei Risikospielen
08.06.2017: Bundesliga-Profis lehnen Kollektivstrafen des DFB ab

Alle 202 News anzeigen