07.07.2009 - Deutschland

Der legale Schwarzhandel


Gestern entschied der Bundesgerichtshof, dass der Internethandel von Eintrittskarten für Bundesligaspiele nicht rechtswidrig ist. Der DFB prüft nun das weitere Vorgehen gegen den für einige Personen sehr gewinnbringenden Zusatzverdienst.

Der Bundesgerichtshof stellt allerdings in aller Deutlichkeit auch klar, dass die Wiederverkäufer keine vom Veranstalter direkt gekauften Tickets zu überhöhten Preisen anbieten dürfen. Legal ist nur das Erwerben von Eintrittskarten von Privatpersonen, um diese dann im Internet oder Kleinanzeigen weiter zu verkaufen.

Viele Bundesliga-Vereine sind alles andere als glücklich über das Urteil. Der Leiter der Ticketabteilung von Borussia Dortmund, Matthias Nawersnik, äußerte sich nach dem Urteil beispielsweise gegenüber Pressevertretern, dass er es sehr bedauere und der Dortmunder Bundesligist seine Fans in Zukunft besser schützen möchte. Wie dies aussehen wird, ist allerdings noch unklar. Den Einsatz von Strohmännern, die die überteuerten Tickets zum Schein erwerben sollen, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls verboten. Die Eintrittskarten sperren zu lassen, scheint ebenfalls nicht einfach möglick, wie jüngst der FC Schalke 04 merken musste. Die Knappen hatten Inhabern von Schwarzmarktkarten den Zutritt zur Arena verwehrt, die „Ausgesperrten“ hatten gegen das Vorgehen geklagt und vor dem Landgericht in Essen recht bekommen. (Faszination Fankurve, 07.07.2009)

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