05.08.2009 - Deutschland

Einzelheiten über die Datei Gewalttäter Sport


Bereits Ende Juni beantwortete die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke über die bestehenden „Gewalttäter“-Sammeldateien in Deutschland. Darunter waren auch einige Fragen zur stetig wachsenden Datei Gewalttäter Sport.

Auch knapp ein halbes Jahr nach dem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das eine Rechtswidrigkeit der Datei Gewalttäter Sport feststellte, besteht diese und wächst sogar weiter. So war der Stand aller Eintragungen im Juni bei 11.245 Eintragungen während im Januar noch 10.711 Personen registriert waren. In der Antwort der Bundesregierung heißt es außerdem zum Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, „dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und von früherer obergerichtlicher Rechtsprechung abweicht.“

Ob die Datei Gewalttätersport eine Wirkung aufweisen würde, konnte die Bundesregierung in ihrem Antwortblatt nicht sagen, „da es für eine solche, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Auswertung keine gesetzliche Grundlage gibt.“ Des Weiteren könne die Antwort nicht im Rahmen einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung gefunden werden.

Abweichend sind die Aussagen der Bundesregierung über eine Löschung der Daten aus der Sammeldatei. So heißt es im Vorwort des Antwortblattes, dass alle Personen gelöscht werden, sobald ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte und fügt aber hinzu: „Führen andere Gründe, etwa Schuldunfähigkeit oder Verfolgungshindernisse, zu der Einstellung oder zu dem Freispruch, bleibt die Information prognostisch relevant und darf gespeichert werden.“ Allerdings gab die Bundesregierung später zu Protokoll, dass es keinerlei Vermerke an den Datensätzen gibt, ob eine Person rechtskräftig verurteilt sei oder ein Ermittlungsverfahren liefe.

Das Eintragen in die Datei Gewalttäter Sport hingegen scheint jedoch durchaus einfacher zu sein. So ist es jede Polizeidienststelle „in deren Zuständigkeitsbereich der zu speichernde Sachverhalt festgestellt wurde“ berechtigt, Personen in die Sammeldatei einzutragen. Einen Abruf der Datei sei genauso von jeder Polizeidienststelle möglich.

Auf die Frage wie sich eine Eintragung in der Datei auf eventuelle Ausreiseverbote ausschlägt, differenziert die Bundesregierung in zwei verschiedene Ausgangssituationen. Zum einen gäbe es Personen, die nicht mit einer „Ausreiseuntersagung“ belegt wären. Hier rechtfertigt eine Eintragung in der Datei Gewalttäter Sport aber kein Ausreiseverbot. „Die Anordnung der Ausreiseuntersagung ist vielmehr das Ergebnis einer alle Umstände des Einzelfalls umfassenden Ermessensentscheidung“, heißt es im Antwortblatt der Bundesregierung. Personen, die bereits eine „Ausreiseuntersagung“ erhalten haben, bekommen nochmals einen Hinweis, dass auch die Polizeibeamten vor Ort in Kenntnis gesetzt wurden, dass eine „Ausreiseuntersagung“ gegen die Person besteht. Diese können nach Angaben der Bundesregierung zusätzlich mit Meldeauflagen verbunden werden. Außerdem gab die Bundesregierung an, dass die Datei Gewalttäter Sport, die einzige „Gewalttäter“-Sammeldatei sei, bei der Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Gefährderansprachen von Bedeutung wären und auch umgesetzt werden. Eine Eintragung in der Datei sei aber noch kein Anlass für eine Durchführung einer solchen Maßnahme, diese hinge wieder vom Ermessen des Einzelfalls ab. (Faszination Fankurve, 05.08.2009)

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