17.12.2008 - Deutschland

Erfolgreiche Klage gegen Datei Gewalttäter Sport


Der vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan aus Hannover, der erfolgreich gegen seine Führung in der Datei Gewalttäter Sport geklagt hatte, ist jetzt im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erneut zu seinem Recht gekommen.

Die Richter am Verwaltungsgericht Hannover hatten bereits im Ausgangsverfahren eine Rechtswidrigkeit des Eintrages, vor allem aber auch der gesamten Datei Gewalttäter Sport, festgestellt. Folglich stand die Polizeidirektion Hannover unter dem Druck, in Berufung gehen zu müssen, wenn diese Datei nicht gekippt werden sollte.

Angefangen hatte alles bei einem Spiel der Amateure von Hannover 96 gegen jene von Eintracht Braunschweig im Mai 2006. Der Kläger, der in der Ultra-Gruppe „Brigade Nord“ aktiv ist, war bei diesem Spiel von einem Polizisten mit dem Schlagstock ins Gesicht geschlagen worden, wodurch er eine Jochbeinprellung erlitt. Später wurde er in Gewahrsam genommen und ein Verfahren wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch eingeleitet, welches im Oktober 2006 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Das parallel laufende Verfahren gegen den Beamten wegen Körperverletzung im Amt wurde gegen Zahlung von 200 Euro eingestellt. Die Polizeidirektion Hannover zahlte jedoch in einem außergerichtlichen Vergleich ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro an den Kläger. Trotz der eindeutigen Faktenlage wurde der Kläger von Februar 2007 bis Juni 2008 mit einem Stadionverbot belegt und von der Polizei Hannover in die Datei Gewalttäter Sport eingetragen, wogegen er schlussendlich klagte. Das Verwaltungsgericht Hannover gab ihm Recht und erklärte die komplette Datei Gewalttäter Sport für rechtswidrig, weil die im Gesetz vorgeschriebene Rechtsverordnung, die das Nähere über die Art der zu speichernden Daten regeln soll, bisher nicht erlassen wurde. Zuständig hierfür wäre das Bundesinnenministerium mit Zustimmung des Bundesrates.

Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Berufungsverfahren, welches von der Polizeidirektion Hannover angestrengt wurde, das Urteil des Ausgangsverfahrens. Somit liegt es nun am Innenministerium, die Datei Gewalttäter Sport zu einem rechtmäßigen Mittel zu machen.

Hierbei fordert der Fanrechtefonds eine höhere Schwelle für Einträge in die Datei sowie eine Pflicht der ausführenden Behörden zur pro-aktiven Information der Betroffenen, damit diese im Falle unberechtigter Führung in der Datei Gewalttäter Sport die Möglichkeit zu einer Reaktion haben. Schließlich stellt ein solcher Eintrag die Betroffenen nicht selten vor Probleme bei der Ausreise aus Deutschland, zum Beispiel am Flughafen. Weiterhin fordert der Fanrechtefonds eine umgehende Löschung der Daten Betroffener, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Der Fanrechtefonds ist keineswegs gegen eine Sammlung polizeilicher Erkenntnisse auf rechtsstaatlicher Grundlage, jedoch müssen auch unbescholtene Fans geschützt werden. (Faszination Fankurve, 17.12.2008)

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