24.08.2013 - AG Fananwälte

Fananwälte fordern Kennzeichnungspflicht für Polizisten


Nach dem Polizeieinsatz in der Schalker Nordkurve am vergangenen Mittwoch hat die AG Fananwälte die sofortige Einführung einer individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten gefordert. Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der AG.

AG Fananwälte fordert die sofortige Einführung einer individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten

Der Polizeieinsatz am Mittwoch Abend in der Schalker Arena zeigt erneut, dass die Einführung einer individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten -insbesondere in sogenannten geschlossenen Einheiten (behelmt und in Kampfanzügen) -in ganz Deutschland unbedingt erforderlich ist, so wie sie in Berlin mit deutlich lesbaren individuellen Nummern an den Uniformen bereits eingeführt wurde und sich bewährt hat.

Bei dem Vorfall im Gelsenkirchener Stadion sind Dutzende uniformierte und behelmte Polizeibeamte in Kampfanzügen in einen vollbesetzten Zuschauerblock eingedrungen und haben -ohne auch nur irgendeine denkbare Rechtsgrundlage –u.a. lebensgefährliches Pfefferspray aus kurzer Distanz eingesetzt. Dabei wurde eine Vielzahl an Personen, teilweise schwer verletzt. Jedoch ist das Verhalten den einzelnen Beamten nicht zuzuordnen, da diese alle gleich aussehen und mangels individueller Kennzeichnung auf der Uniform durch nichts zu unterscheiden sind.

Internationale Organisationen haben Deutschland bereits mehrmals dafür gerügt, dass Polizeibeamte nicht individuell gekennzeichnet sind, u.a. das Antifolter-Komitee der Vereinten Nationen in seinem letzten Deutschland-Bericht vom 25.11.2011, sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats in seinem Brief vom 15.11.2010 an den damaligen Bundesinnenminister Dr. De Maiziere. In einigen Bundesländern wurde die Einführung in Koalitionsverträgen beschlossen, aber noch immer nicht umgesetzt.

Es ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar und verstößt gegen völkerrechtliche Verträge, dass es in Deutschland immer noch Polizeibeamte gibt, deren Verhalten anonym bleibt und nicht individuell zuordenbar ist.2

Die AG Fananwälte fordert daher die sofortige Einführung einer individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten, die zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte auch durch deutlich lesbare Nummern erfolgen kann. Diese Nummern können von Einsatz zu Einsatz auch wechseln, solange eine eindeutige Dokumentation erfolgt. Solange es weiter anonymes Polizeiverhalten gibt, sind die politischen Entscheidungsträger verantwortlich für jeden Einzelfall, in dem polizeiliches Verhalten und ggf. Fehlverhalten dem einzelnen Beamten nicht persönlich zugeordnet werden kann.

AG Fananwälte






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