11.01.2017 - Sicherheit

Fanbündnis geht gegen fanfeindliches Gesetz in Berufung


Das französische Fanbündnis Association Nationale des Supporters hat gegen das Gesetz Larrivé und die entsprechende Richtlinie Berufung eingelegt, welches offiziell dem Kampf gegen Hooligans dienen solle. Die Anhörung ist öffentlich und findet am 31.01.2017 statt.


Das Gesetz Larrivé wurde im Mai 2016 verabschiedet und im vergangenen Dezember wurde die entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Das Gesetz ermöglicht den Vereinen nun neue Möglichkeiten, Stadionverbote zu vergeben und Listen über Fans zu führen. Die Freiheit und die Persönlichkeitsrechte der Fußballfans werden laut Association Nationale des Supporters dadurch stark eingeschränkt und verletzt. Im Jahr 1993 wurde in Frankreich das Stadionverbot eingeführt, welches juristisch nach einem Prozess als zusätzliche Strafe verhängt werden kann. 2006 wurden die administrativen Stadionverbote zusätzlich eingeführt, durch die die Polizei die Möglichkeit hat, Stadionverbote ohne Klage auszusprechen. Der Betroffene hat dennoch das Recht, sich dazu zu äußern. Aufgrund des neues Gesetztes namens Loi Larrivé können die Vereine nun selbst Stadionverbote aussprechen, ohne dass sich der Betroffene äußern darf. Zudem besteht keine rechtliche Kontrolle über die ergriffenen Maßnahmen, sodass Vereine wohlmöglich willkürliche Stadionverbote aussprechen können. Außerdem gibt es keine zeitliche Begrenzung der Stadionverbote mehr, zuvor waren diese auf 2 bis 5 Jahre begrenzt. Darüber hinaus dürfen die Vereine jetzt offiziell Listen führen, in denen sie sämtliche Daten der Fans sammeln. (Faszination Fankurve, 11.01.2017)






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