05.11.2007 - Deutschland

Fanrechtefonds: Erfolgreiche Klage gegen Stadionverbot


Der erste vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan ist jetzt zu seinem Recht gekommen. Das Amtsgericht Köln gab der Klage des Anhängers von Eintracht Frankfurt gegen den 1. FC Köln statt. Der Verein hatte gegen den Fan ein bundesweites Stadionverbot bis Ende 2009 ausgesprochen.

Das Amtsgericht Köln stellte nun fest, dass das im August 2006 verhängte Stadionverbot nicht rechtens war. Der Kläger war vor dem Spiel der Eintracht in Köln in einem Polizeikessel gekommen. Aufgrund des Verdachts, dass es sich um eine Gruppe handele, die pöbelnd durch die Altstadt gezogen sei und Passanten verschreckt habe, wurde die Gruppe in Gewahrsam genommen. Der vom Fanrechtefonds unterstützte Kläger rief einen Freund an und teilte ihm mit, dass er nicht zum verabredeten Punkt am Stadion kommen könne. In der dabei getätigten Beschreibung des Polizeieinsatzes sahen die anwesenden Beamten eine Beleidigung.

Sämtliche sich im Kessel befindenden 38 Personen bekamen eine Anzeige wegen Landfriedensbruch. Der Kläger zudem eine wegen Beleidigung. Der 1. FC Köln erteilte allen Personen ein bundesweites Stadionverbot bis zum 31.12.2009. Kurze Zeit später stellte die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren wegen Landfriedensbruch gegen sämtliche Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO ein, weil es keinerlei Anhaltspunkte dafür gab, dass diese Personen vor ihrer Einkesselung Straftaten begangen hatten. Wegen der Beleidigung erhielt der spätere Kläger zunächst einen Strafbefehl, am Ende wurde jedoch auch dieses Strafverfahren nach § 153 StPO eingestellt.

Während der 1. FC Köln die Stadionverbote nach einigen Monaten gegen die übrigen Eingekesselten aufhob, blieb man in einem Fall hart: Das Stadionverbot gegen den Kläger wurde aufrecht erhalten, weil sich dieser eine Beleidigung von Polizeibeamten zuschulden hatte kommen lassen.

Dass die einschlägigen Stadionverbots-Richtlinien des DFB für eine bloße Beleidigung von Polizeibeamten gerade kein Stadionverbot vorsehen, störte den 1. FC Köln nicht. Da auch bundesweit vermehrt Stadionverbote allein aufgrund von Beamtenbeleidigungen festzustellen sind, erkannte der Fanrechtefonds hierin einen Grundsatzfall. Der Fonds unterstützte die Klage auf Aufhebung des Stadionverbots.

Das Gericht bestätigte nunmehr die Rechtsauffassung des Fanrechtefonds und des Klägers, wonach allein eine Beleidigung kein Grund für ein bundesweites Stadionverbot darstelle. Es handelt sich dabei nicht um eine „schwere Straftat“ nach den DFB-Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten. Auf das Verfahren wegen Landfriedensbruchs könne sich der FC schon deshalb nicht berufen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachtes eingestellt habe. Der 1. FC Köln muss das Stadionverbot mit sofortiger Wirkung aufheben.

Beim Fanrechtefonds ist man über den Erfolg seiner ersten unterstützten Klage erfreut: „Endlich hat ein Fußballfan vor Gericht Recht erhalten, endlich musste ein Fußballverein erkennen, dass die willkürliche Vergabe von Stadionverboten nach eigenem Gusto unrechtmäßig ist.“ Man erhofft sich eine Signalwirkung für den deutschen Fußball. (Faszination Fankurve, 5.11.2007)

Fanfotos Deutschland




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