24.09.2015 - VfL Osnabrück / Preußen Münster

Geldstrafe wegen Hass-Gesang beim Derby


Vom Amtsgericht Osnabrück wurde ein VfL Osnabrück Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt, weil er Hassgesänge gegen Preußen Münster gesungen haben soll. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte dieses Urteil nun, verwies den Fall jedoch zurück ans Amtsgericht.

Laut Rechtsindex.de müsse das Amtsgericht nun entscheiden, ob der VfL Fan vorsätzlich handelte, als er in die Gesänge während eines Fanmarschs bei einem vorherigen Derby gegen Preußen Münster mit einstimmte. Andernfalls seien die 100 Euro nicht fällig.

In erster Instanz sprach das Amtsgericht den VfL Fans schuldig, die Allgemeinheit belästigt zu haben, als er "Tod und Hass dem SCP" und "Wollt ihr Verlängerung? Nein! Wollt ihr Elfmeterschießen? Nein! Was wollt ihr denn? Preußenblut! Preußenblut!" gesungen habe. Die Osnabrücker Fans hätten Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung in erheblicher Weise verletzt, bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg. Der Osnabrück Fan berief sich vor dem Oberlandesgericht auf das Versammlungsgesetz, das Gericht widersprach dem aber. Ein Fanmarsch falle demnach nicht unter das Versammlungsgesetz.

In München wollte die Stadt ebenfalls Ordnungsgelder gegen Fans verteilen, die sich an „Tod und Hass“ Gesängen beteiligen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 24.09.2015)






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