05.02.2015 - HoGeSa

„Gemeinsam sind wir stark“ Demo verboten


​Es sollte alles anders werden. Für kommenden Sonntag hat die „Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa)“ Abspaltung „Gemeinsam sind wir stark“ zu einer Demonstration in Ludwigshafen aufgerufen. Diese wurde von der Stadtverwaltung nun verboten. Stattdessen wurde eine stationäre Kundgebung genehmigt.

Diese wird am 08. Februar 2015 ab 14 Uhr vor dem Ludwigshafener Hauptbahnhof stattfinden. Ursprünglich war eine Demo über die Strecke Hauptbahnhof, Pasadenaallee, Heinigstraße, Kaiser-Wilhelm-Straße und zurück zum Bahnhof geplant. Doch daraus wird nichts.

„Bei dem neu gegründeten Verein handelt es sich nach eigenen Angaben um eine Abspaltung des Netzwerks „Hooligans gegen Salafisten“. Der Verein steht in der Tradition dieser Gruppierung, so dass die Polizei ähnliche Aktionen und Ausschreitungen befürchtet, wie sie sich in der Vergangenheit bei vergleichbaren Veranstaltungen ereigneten“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung von Stadt und Polizei.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Das Versammlungsrecht genießt einen hohen Grundrechtsschutz. Eine Einschränkung ist im konkreten Fall jedoch erforderlich, um die Sicherheit sämtlicher Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie Unbeteiligter an diesem Tag nicht zu gefährden“, begründen Ordnungsdezernent der Stadt Ludwigshafen, Dieter Feid und Polizeipräsident Jürgen Schmitt die Entscheidung.

Neben der „Gemeinsam sind wir stark“ Kundgebung am Hauptbahnhof wird es sechs weitere Veranstaltungen von Gegendemonstranten geben, zu denen 4.000 Teilnehmer erwartet werden. Der Anmelder der "Gemeinsam sind wir stark" Kundgebung erwartet 1.000 Teilnehmer. Eine der Gegenveranstaltungen, an der auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse teilnehmen werden, findet ab 11 Uhr auf dem Theaterplatz in Ludwigshafen statt.

„Erklärtes Ziel von Polizei und Stadtverwaltung ist, die Veranstaltungen schon im Vorfeld konsequent räumlich voneinander zu trennen, um ein direktes Aufeinandertreffen und damit Gewaltübergriffe zu verhindern“, so Feid und Schmitt. Deshalb sei es auch den Gegendemonstranten am Sonntag untersagt eine Demonstration zu organisieren. Den Gegendemonstranten werden demnach ebenfalls nur stationäre Kundgebungen genehmigt. (Faszination Fankurve, 05.02.2015)






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