05.03.2010 - Deutschland

Haftstrafen ausgesprochen


In der vergangenen Woche wurden erneut Fußballfans mit zum Teil erheblichen Haftstrafen belegt. Ein Anhänger des Karlsruher SC wurde zu zweieinhalb Jahren verurteilt und ein Partizan Belgrad Fan zu 15 Monaten Haft.

Medienberichten zufolge zogen nach dem Ausscheiden des Zweitligisten Karlsruher SC aus dem DFB Pokal einige Anhänger aus der Fächerstadt nach dem Schlusspfiff hinter die Haupttribüne des Wildparkstadions, um gegen die erbrachte Mannschaftsleistung zu protestieren. Bei dieser Demonstration flog unter anderem eine Verkehrsabsperrung auf einen Ordner, der daraufhin angeblich einen Großteil seiner Sehkraft einbüßen musste. Ein Karlsruher Gericht verurteilte deswegen gestern einen 23-jährigen KSC-Fan zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Richter sah es nach diversen Meldungen als erwiesen an, dass sich der Fan damit der gefährlichen Körperverletzung schuldig machte. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt des Angeklagten Berufung eingereicht hat.

In Belgrad kam es ebenfalls zu einem Richterspruch. Im Rahmen des Prozesses um den gewaltsamen Tod des französischen FC Toulouse Fan Brice Taton wurde ein serbischer Fan zu 15 Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, einen Journalisten auf der Internetplattform Facebook bedroht zu haben. Der Journalist hat nach Angaben der Medien kurz nach dem Tod von Brice Taton einen Bericht über Hooligans in Belgrad veröffentlicht, in dem auch diverse Namen von Fans bekannt gemacht wurden. (Faszination Fankurve, 05.03.2010)

Fanfotos Deutschland




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