26.02.2010 - Deutschland

Haftstrafen gegen Fußballfans


In den letzten Tagen wurden zum Teil erhebliche Haftstrafen gegen Fußballfans ausgesprochen. Bis zu zwei Jahren und zwei Monate ohne Bewährung lautete eines der Urteile der Richter gegen Fans aus Leipzig und Dortmund.

Die hohe Strafe ohne Bewährung wurde gegen einen 23-Jährigen aus Leipzig verhängt, der an den Vorfällen während des Spiels FSV Brandis gegen Roter Stern Leipzig beteiligt gewesen sein soll. Der Richter sah es Medienberichten zufolge als erwiesen an, dass der Angeklagte andere Zuschauer mit einer Eisenstange attackiert habe.

17 weitere Verurteilungen gab es mittlerweile im Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Dort waren Dortmunder Fans angeklagt, die beim letzten Revierderby auf Schalke im Februar 2009 versucht haben sollen, Polizeiabsperrungen zu umgehen. Alle Angeklagten verweigerten nach Angabe diverser Medien die Aussage. Der Richter sprach gegen die Angeklagten Haftstrafen von bis zu neun Monaten auf Bewährung aus. Zusätzlich wurden alle angeklagten Borussen mit einem dreijährigen bundesweiten Stadionverbot belegt. Das Urteil wurde mit der komplizierten Anreise der Dortmunder begründet. Diese hätte laut dem Richter lediglich dazu gedient, der Polizei aus dem Weg zu gehen. Die Verteidigung der Dortmunder kündigte unterdessen an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, da ihren Mandanten keinerlei Beteiligung an gewalttätigen Auseinandersetzungen nachgewiesen worden sind. (Faszination Fankurve, 26.02.2010)

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