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Aus der schriftlichen Antwort des niedersächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha geht hervor, dass Fußballfans in Niedersachsen mit Handyortungen überwacht werden. Auch E-Mails und Textnachrichten bleiben nicht privat.
Auf die Frage der FDP-Abgeordneten „Kommen Handyortungen und Überwachungen von E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder SMS in Niedersachsen gegenüber Fußballfans zum Einsatz?“ antwortete das niedersächsische Innenministerium: „Die aufgeführten Maßnahmen werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch im Kontext Fußball durchgeführt.“
Bei sogenannten Handyortungen lässt sich mit Funkzellenabfragen auch im Nachhinein der Standort eines eingeschalteten Mobiltelefons ermitteln. Für die Ortung muss die betroffene Person nicht telefonieren oder Nachrichten schreiben. Schon ein eingeschaltetes Handy reicht für die Standortermittlung aus. Weitergehende Informationen zum Thema Funkzellenabfrage gibt es bei Netzpolitik.org.
Weiter erklärt das niedersächsische Innenministerium auf die Frage, ob in niedersächsischen Fanszenen V-Leute eingesetzt werden, dass in Niedersachsen in den Fanszenen keine sogenannten „Vertrauenspersonen“ eingesetzt würden.
Gestern leitete der niedersächsische Landtag nach dem Übertritt einer Grünenpolitikerin zur CDU die eigene Selbstauflösung ein, weshalb es bald zu Neuwahlen kommen wird. Bisher waren in Niedersachsen die SPD und die Grünen in der Landesregierung. (Faszination Fankurve, 11.08.2017)