15.10.2015 - HoGeSa

HoGeSa-Demo bleibt verboten, Kundgebung erlaubt


Das Verwaltungsgericht Köln hat soeben das Verbot der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) Demonstration am 25. Oktober 2015 in Köln bestätigt. Gleichzeitig gibt das Gericht jedoch grünes Licht für eine stationäre Kundgebung von HoGeSa.

Der Kölner Polizei wird aber eingeräumt, Auflagen bezüglich des Ablaufs, des Ortes und der Dauer der Kundgebung zu nennen. Die Kölner Polizei hatte die von Dominik Roeseler angemeldete Demonstration zuvor verboten und vor dem Verwaltungsgericht nun teilweise Zustimmung bekommen. „Hinsichtlich des Demonstrationszuges ist das Gericht der Einschätzung des Polizeipräsidiums gefolgt und gleichfalls davon ausgegangen, dass nach den Erfahrungen der Demonstration vom 26. Oktober 2014 und den aktuellen Lageerkenntnissen mit einer unfriedlichen Versammlung zu rechnen sei. Zudem habe sich der Anmelder nicht klar von den Gewalttätigkeiten des Vorjahres distanziert und die Versammlung werde ausdrücklich als „Hommage“ an die letztjährige Demonstration und als „Köln 2.0“ bezeichnet. Hinsichtlich einer ortsfesten Kundgebung hält das Gericht wegen des hohen Guts der Versammlungsfreiheit hingegen ein vollständiges Verbot nicht für rechtmäßig. Das Polizeipräsidium habe hier die Möglichkeit, durch geeignete Auflagen etwa zum Veranstaltungsort, zur Zahl der Ordner oder zu Ablauf und Dauer der Veranstaltung zu verhindern, dass es zu Ausschreitungen kommen werde. Eine ortsfeste Versammlung sei gegenüber einem Demonstrationszug eher beherrschbar, wie auch das Beispiel der dem Umfeld der Hogesa zuzuordnenden Versammlung am 15. November 2014 in Hannover zeige“, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln. Beide Parteien können gegen die Entscheidung vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. (Faszination Fankurve, 15.10.2015)

UPDATE: Polizei Köln geht gegen Gerichtsentscheidung vor. Stationäre HoGeSa Kundgebung soll auch verboten werden. Polizei Köln zieht deshalb vor das Oberverwaltungsgericht Münster:
„Die Polizei Köln hatte am 29. September die für den 25. Oktober angemeldete Versammlung "Köln 2.0 - friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus" im Bereich des Breslauer Platzes verboten. Dagegen klagte der Anmelder der Demonstration beim Verwaltungsgericht Köln. Nach dem Beschluss wird die Polizei Beschwerde einlegen“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei Köln. "Ich rechne weiterhin mit schweren Ausschreitungen und Krawallen durch die Teilnehmer. Diese Prognose hat das Verwaltungsgericht in vollem Umfang bestätigt. Daher ist die Entscheidung, eine Standkundgebung zuzulassen, für mich nicht nachvollziehbar. Ich werde weiterhin alles tun, das Verbot aufrechtzuerhalten", sagte Polizeipräsident Wolfgang Albers.






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