13.11.2014 - HoGeSa

HoGeSa-Veranstaltung am Samstag erlaubt!


Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die Demonstration am Samstag unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ in Hannover erlaubt ist. Ein Marsch wurde verboten, eine stationäre Kundgebung am alten Zentralen Omnibusbahnhof erlaubt.

Das Gericht hat somit dem Eilantrag des Antragstellers teilweise Recht gegeben. In der Begründung des Gerichts heißt es: "Bei der angemeldeten Versammlung handle es sich - entgegen der Einschätzung der Polizeidirektion - um eine solche, die grundsätzlich den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes (GG) in Anspruch nehmen könne. Mit ihrem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus" sei sie ersichtlich auf Meinungskundgabe gerichtet und nicht auf die Ausübung von Gewalt. Sie sei auch nicht per se unfriedlich, zumal der Antragsteller selbst zur Gewaltlosigkeit aufrufe. Gründe für ein vollständiges Verbot der Versammlung lägen nicht vor. Ein solches Verbot sei als „ultima ratio" nur zulässig, wenn unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit auch durch Beschränkungen der Versammlungen nicht abgewendet werden könnten. Die Kammer hält unter Berücksichtigung und Abwägung aller ihr vorliegenden Erkenntnisse eine Abwendung solcher Gefahren durch die Anordnung von Beschränkungen für möglich, aber auch für nötig."

Das Gericht ist der Meinung, dass es sich um eine Veranstaltung von Hooligans gegen Salafisten handelt. "Es gebe zudem Anhaltspunkte, dass bei dem vom Antragsteller vorgesehenen Verlauf der Veranstaltung in Hannover ein unfriedlicher Ablauf zu erwarten sei. Solche Anhaltspunkte seien unter anderem die breite Mobilisierung in der Szene, die Veranstaltung von Köln zu wiederholen, aggressive Äußerungen im Internet und ein hohes Risiko von Provokationen durch Teilnehmer von Gegendemonstrationen", heißt es dazu in derm Mitteilung des Gerichts. Durch die Beschränkung der Demonstration auf einen Ort seien die Risiken aber minimiert worden. Weitere Auflagen an die Organisatoren sind, dass die Veranstaltung statt um 17 Uhr bereits um 16 Uhr beendet sein muss und je 30 Teilnehmern ein Ordner gestellt wird.

Auf die ständige Löschung der Facebook-Gruppen hat HoGeSa nun mit einer eigenen Social Media Plattform geantwortet, auf der nach eigenen Angaben nicht zensiert wird. (Faszination Fankurve, 13.11.2014)






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