28.03.2017 - Sicherheit

In SKB-Dateien gespeicherte Fans werden informiert


Auf Antrag der Piratenpartei haben die SPD, die Grünen und die Piraten im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) heute eine Entschließungsantrag veröffentlicht, der besagt, dass Fußballfans, die in den Dateien von Szenekundigen Beamten in NRW stehen, zukünftig über die Eintragung informiert werden sollen.

„Der Landtag fordert betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei 'Szenekundige Beamte' zu informieren. Soweit durch die Benachrichtigung die Gefahr der Vereitelung des mit der Speicherung in der Datei verfolgten Zweckes zu befürchten ist, kann im Einzelfall von der Benachrichtigung abgesehen werden. Der Grund für das Ausbleiben der Benachrichtigung muss jeweils dokumentiert werden. Die Speicherung der Daten in den SKB-Dateien auf die Dauer von maximal fünf Jahren zu beschränken, heißt es im Entschließungsantrag von SPD, Grünen und Piraten. Laut der Entscheidung müssten auch Fans informiert werden, die aktuell in der Datei gespeichert sind.


„Wir sind zwar immer noch der Meinung, dass diese geheime Datensammlung grundsätzlich gelöscht werden muss. Aber mit einer Informationspflicht werden die Rechte der Fußballfans deutlich gestärkt. Dass eine Oppositionspartei die Regierung so deutlich zum Handeln zwingen kann, ist ein großer Erfolg und beweist einmal mehr: die PIRATEN werden im Landtag gebraucht!“, erklärt Daniel Düngel von der Piratenpartei, die mit einem Antrag die Diskussion auf die Tagesordnung brachte.

„Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte begrüßt diesen rechtsstaatlich zwingend erforderlichen Schritt. Ebenso wie die Tatsache, dass im Vorfeld der Anhörung offenbar fast Hälfte der Personen der SK-Datenbank in NRW gelöscht wurden. Mann kann nur mutmaßen, ob hier wohl vorsichtshalber einige besonders fragwürdige Eintragungen rechtzeitig vor Einführung der Benachrichtigungspflicht entfernt wurden. Die AG Fananwälte fordert die sofortige Umsetzung der Benachrichtigungspflicht und die Einführung einer Benachrichtigungspflicht auch in den restlichen Bundesländern. Dabei sollten von Amts wegen alle betroffenen Personen darüber informiert werden, wenn sie in der Verbunddatei 'Gewalttäter -Sport' oder ggf. ggf. darüber hinaus existierenden Datensammlungen über Fußball gespeichert sind“, heißt es von der Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte zu der heutigen Entscheidung in NRW.

Die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen könnte auch Einfluss auf die bundesweit geführte Datei „Gewalttäter Sport“ haben. Hier fordern die Piraten, die SPD und die Grünen ebenfalls, dass geprüft werden sollte, ob betroffene Fans über eine Eintragung informiert werden müssen. „Der Landtag fordert zu prüfen, ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei 'Gewalttäter Sport' gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte. Außerdem sollte geprüft werden, ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, heißt es in dem Entschließungsantrag weiter. (Faszination Fankurve, 28.03.2017)






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