12.03.2015 - Sicherheit

​Keine Schusswaffen für Zivilpolizisten


Die Blau-Gelbe-Hilfe fordert nach dem Schusswaffeneinsatz von Stuttgart und dem Zücken der Dienstwaffe von einem Zivilpolizisten beim Amateurderby zwischen Braunschweig und Hannover, dass Pistolen für Zivilpolizisten in deutschen Stadien verboten werden.

Am 23.09.2014 fühlte sich ein bis dahin nach Fanangaben nicht als Polizist identifizierbarer Mann von Eintracht Braunschweig Fans derart bedroht, dass er seine Dienstwaffe zückte (Faszination Fankurve berichtete). Geht es nach den Fans von Eintracht Braunschweig wäre dies in Zukunft verboten.

Die Fanhilfe von Eintracht Braunschweig stellt weiterhin die Frage, warum nicht alle in Stadien eingesetzten Polizisten auch als solche zu erkennen sind. (Faszination Fankurve, 12.03.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Blau-Gelben Hilfe:

Höchste Zeit zum Handeln

Uns alle dürften die aktuellen Meldungen aus der Presse schockieren, welche über den vermehrten polizeilichen Einsatz von Schusswaffen im Rahmen von Fußballspielen berichten. Ob am 23.09.2014 in Braunschweig beim Derby der U23 Mannschaften oder am vergangenen Wochenende in Stuttgart beim Spiel gegen Hertha BSC.

In Braunschweig wurde eine Schusswaffe, von einem in Zivil gekleideten Beamten, auf einer voll besetzten Tribüne zur angeblichen Abwehr von Angreifern benutzt. Da das zugehörige Rechtsverfahren zu diesem Fall noch im vollen Gange ist, wollen wir hierzu zum jetzigen Zeitpunkt, nicht weiter auf die Tat, ihre Umstände und die entstandenen Folgen für alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten eingehen.

Es stellt sich uns aber grundsätzlich die ganz allgemeine Frage ob solche, oder womöglich noch viel schlimmere Vorgänge, ganz einfach verhindert werden könnten. Unserer Ansicht nach, ist es eine nicht ganz unberechtigte Frage ob Polizeibeamte, dazu noch in Zivil, im Stadion überhaupt eine Schusswaffe benötigen? Es gibt durchaus weniger Lebensgefährliche Ausrüstungsgegenstände, über welche jeder Polizist verfügen kann, welche mutmaßliche Angreifer zurück halten und mit denen man durchaus verhältnismäßiger reagieren kann, als mit Schusswaffen.

Auch die Stadionordnung von Eintracht Braunschweig sagt hierzu ganz eindeutig:

§ 7 Verbote

(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

b) Waffen oder andere gefährliche Gegenstände jeder Art, welche geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen (z.B. Taschenmesser, Werkzeuge mit Messerklinge u. ä.); …

Dieses müsste also im Umkehrschluss bedeuten das Polizeibeamte auch als solche deutlich zu erkennen sein müssen, da sie offensichtlich eben keine regulären Besucher des Stadions sind. Aus unserer Sicht ist auch nur so für jeden deutlich erkennbar, dass diese Personen andere Rechte und Befugnisse besitzen, als ein regulärer Besucher.

Wir stellen daher zusätzlich generell die Frage, ob zivilgekleidete Beamte in einem Fussball-Stadion als sinnvoll anzusehen sind. So würde eine deutliche Kennzeichnung der Beamten erst gar nicht dazu führen, dass Unklarheit über den Beamtenstatus und damit auch über die rechtlichen Befugnisse dieser Personen aufkommt.

Unser Staat sollte auch auf die Bespitzelung seiner Bürger verzichten können, gerade wenn KEIN hinreichender Verdacht gegen bestimmte Personen wegen schwerer Straftaten vorhanden ist. Denn in deutschen Stadien ist eine großflächige Kameraüberwachung gängige Praxis und somit können mögliche Straftaten auch ohne Beamte in Zivil weiterverfolgt werden und durch die uniformierten Kräfte bearbeitet werden.

Die Blau-Gelbe Hilfe spricht sich daher entschlossen für eine deutliche Kennzeichnung ALLER Polizeibeamten und gegen das Mitführen von Schusswaffen im gesamten Bereich des Eintracht-Stadion aus.

Eure Blau-Gelbe-Hilfe

-Mit uns zu eurem Recht-






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