19.08.2014 - Sicherheit

Kennzeichnungspflicht für Polizisten in NRW kommt


Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Nordrhein Westfalen soll nach Informationen der Ruhr Nachrichten im neuen Jahr eingeführt werden. Eine solche Kennzeichnungspflicht gibt es bisher in Berlin und Brandenburg sowie mit Abstrichen in Rheinland Pfalz. Fußballfans forderten diese häufig.

Die Kennzeichnungspflicht in Nordrhein Westfalen ab dem Jahr 2015 soll nach Informationen der Rheinischen Post nur für Polizisten der Hundertschaften gelten. Beim Fußball eingesetzte Polizisten treten größtenteils in Hundertschaften auf und müssten sich demnach kennzeichnen. Wie genau die Hundertschaftspolizisten in Nordrhein Westfalen gekennzeichnet werden, ist noch nicht klar. In Berlin können die Beamten zwischen einem Namensschild und einer Nummer wählen.

Die von Polizeigewerkschaften häufig gebrachten Argumente, dass eine Kennzeichnung das Privatleben der Polizeibeamten gefährde und dass Polizisten wesentlich häufiger angezeigt würden, haben sich zumindest für Berlin nicht bestätigt. Fans fordern die Kennzeichnungspflicht, da Straftaten von Polizisten häufig nicht bestraft würden, da die Täter nicht zu ermitteln waren.

In Rheinland Pfalz stehen einem Polizisten drei verschiedene Nummern zur Verfügung. Berlin führte die Kennzeichnungspflicht, die Amnesty International für ganz Deutschland fordert, bereits 2011 ein. In Baden Württemberg ist Einführung der Kennzeichnungspflicht im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD vereinbart, die Umsetzung konnte bis heute nicht gelingen.

In Nordrhein-Westfalen sorgte ein Einsatz der Polizei in der Gelsenkirchener Nordkurve zuletzt für große Diskussionen und auch von Fanseite zu der Forderung nach Kennzeichnung der Polizisten. (Faszination Fankurve, 19.08.2014)

Hier geht es zu Reaktionen zur Einführung der Kennzeichnungspflicht für Hundertschaftspolizisten in NRW.






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